
Synode beschließt Planung für Gebäude in Gemeinden
Drei Kategorien entscheiden über Förderung der Gesamtkirche – Finanzierung der Verwaltungsaufgaben sichern
RHEIN-LAHN. (27. September 2026) Die Synode des evangelischen Dekanats Nassauer Land hat in ihrer Herbsttagung in der Stiftung Scheuern in Nassau den Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan beschlossen. Dekanin Kerstin Janott erinnerte vor den Synodalen an die „unzähligen“ Gespräche in Kirchengemeinden und Nachbarschaftsräumen, die der Planung vorausgegangen waren, um die im Jahr 2022 von der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) vorgegebenen Rahmenbedingungen zur langfristigen Senkung der Unterhaltungskosten zu erfüllen.
Mit dem Plan werden sämtliche fast 220 Gebäude im Dekanat in drei Kategorien eingeteilt: A-Gebäude erhalten weiterhin von der Gesamtkirche die volle Förderung, B-Gebäude nur eine Dach- und Fachförderung, will heißen, dass nur noch für essentielle Reparaturen, die die bauliche Substanz sichern, gesamtkirchliche Mittel aus Darmstadt fließen. Für C-Gebäude entfallen Zuschüsse schließlich ganz. Die gesamtkirchlich zu finanzierenden Baulasten reduzieren sich im Dekanat somit um mindestens 20 Prozent.
Zu den Gebäuden zählen allein 76 Kirchen zwischen Eppenrod, Lahnstein und Lorch und noch einmal 37 Pfarrhäuser, in der Mehrzahl alles historische Gebäude. Hinzu kommen 67 Gemeindehäuser und noch einige andere Immobilien, die sich im Besitz der Kirchengemeinden befinden. Der Gebäudeplan muss nun von der Kirchenleitung genehmigt werden.
Janott animierte die Mitglieder des Gremiums, in ihren Regionen immer wieder „die Fühler auszustrecken“, wo wenig genutzte Räume in Kooperation etwa mit Ortsgemeinden oder Vereinen Verwendung finden können. Ihr ausdrücklicher Dank galt allen Beteiligten für die Mühe, mit der sie sich in den Prozess eingebracht haben. Gleichzeitig freute sie sich darüber, dass damit die letzte Aufgabe im Entwicklungsprozess „ekhn2030“ abgearbeitet sei.
Finanziellen Verbesserungsbedarf sieht die Synode bei der Verwaltungsneuordnung der EKHN und brachte das in zwei Anträgen an die Kirchensynode zum Ausdruck, die der stellvertretende Vorsitzende Uli Werner für den Dekanatssynodalvorstand vorstellte. Hintergrund ist die Auflösung der Regionalverwaltungen zum 1. Januar 2027; deren Rechtsträger wird dann die EKHN-Verwaltung. Bis 2029 sollen deren Aufgaben durch die Besetzung mit Verwaltungsleitungen in die Regionen verlagert werden. Die neuen Fachkräfte sollen die Kirchenvorstände beraten und von laufenden Verwaltungsgeschäften entlasten, während die inhaltliche Steuerung bei den Kirchenvorständen bleibt. Auch in den Dekanaten werden Verwaltungsleitungen eingesetzt, die die Mitglieder der Dekanatssynodalvorstände vom operativen Geschäft entlasten sollen. Tatsächlich gibt es diese im Dekanat und seinen fünf Nachbarschaftsräumen derzeit nicht und womöglich erst 2029. Deshalb fordert die Dekanatssynode, die bisher gewährte Verwaltungsunterstützung für die gemeinsamen Gemeindebüros weiterhin zu zahlen, bis Verwaltungsleitungen eingeführt sind. Bernd-Christoph Matern
Zu den Fotos:
Mit der Verabschiedung des von Dekanin Kerstin Janott vorgestellten Gebäudebedarfsplans hat die Synode des evangelischen Dekanats Nassauer Land seine Hausaufgaben im Zuge des Entwicklungsprozesses „ekhn2030“ gemacht. Bis zur Besetzung der regionalen Verwaltungsleitungen soll die Finanzierung der Verwaltungsarbeit in den Kirchengemeinde-Büros gesichert werden. Entsprechenden von Uli Werner vorgestellten Anträgen an die Kirchensynode stimmte das Gremium zu. Fotos: Matern
