Teilnehmende gut informiert für den Pflegefall: Neue Begutachtung

RHEIN-LAHN. (12. November 2018) Seit 2017 gilt das „zweite Pflegestärkungsgesetz“, mit dem die Pflegeversicherung erneut reformiert wurde. Hierzu gehörte auch, dass – wie schon lange gefordert – der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt werden sollte. Zahlreiche interessierte Bürger waren der Einladung der Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis und der Regionalen Pflegekonferenz in den Gemeindesaal der Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez gefolgt. Bettina Steckel-Linke vom Pflegestützpunkt Diez begrüßte Thomas Grollius vom Medinzinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der ausführlich das aktuelle Begutachtungsverfahren erläuterte und Fragen der Gäste beantwortete.

 

„Das neue Verfahren stellt einen Perspektivwechsel dar: Wir erfassen nicht mehr den Hilfebedarf, sondern den Grad der Selbständigkeit eines Menschen“, erläuterte Grollius. Damit sei auch die Abkehr von der früheren „Minutenzählerei“ verbunden. Es werde nun erfasst, bei welchen Verrichtungen und in welchem Umfang die Selbständigkeit vorhanden – oder auch beeinträchtigt – sei. Er stellte die sechs Module – Lebensbereiche – vor, in denen eine Bewertung vorgenommen wird. Einzelpunkte - in Abhängigkeit vom Maß der Selbständigkeit – werden nach einem mathematischen Verfahren zu „gewichteten Punkten“, die am Ende nach einer Tabelle in einen Pflegegrad münden können.

 

Ob etwa im Haushalt der pflegebedürftigen Person eine Treppe vorhanden ist oder nicht, spielt nun keine Rolle mehr, sondern ob – und mit wie viel Hilfestellung – diese Person in der Lage ist, überhaupt eine Treppe zu bewältigen. „Schließlich kann ja in einer Arztpraxis oder sonst irgendwo eine Treppe sein, die es zu überwinden gilt“, erläutert Grollius. Auf der anderen Seite führe es jedoch nicht zu Punkten, wenn sich jemand durch den Einsatz von Hilfsmitteln ohne fremde Hilfe bewegen könne – etwa mit Hilfe eines Rollators.

 

Die größte Gewichtung bildet noch immer die „Selbstversorgung“ – also alle Verrichtungen, die mit der eigenen Körperpflege oder Ernährung zu tun haben. Neu sei jedoch, dass auch „krankheitsspezifische und therapiebedingte Anforderungen“ – etwa das Richten oder Verabreichen von Medikamenten – in die Bewertung einfließen, sofern sie ärztlich verordnet sind.

 

Denjenigen, die sich ganz ausführlich informieren wollen, empfahl Grollius, sich die Begutachtungsrichtlinie anzuschauen. Diese ist öffentlich im Internet verfügbar unter www.mds-ev.de/themen/pflegebeduerftigkeit-und-flegebegutachtung/begutachtungs-richtlinien.html

 

Zum Abschluss stellte Grollius den Fall des 75jährigen Otto Krämer vor, der vor wenigen Monaten einen Schlaganfall erlitten hatte. „Bravo – sie haben sich alle als künftige MDK-Gutachterinnen und Gutachter qualifiziert“, lobt er die Gäste nach der gemeinschaftlichen „Begutachtung“.

 

Bei der Verabschiedung ermutigte Peggy Reyhe vom Pflegestützpunkt Lahnstein, bei individuellen oder weiter führenden Fragen das kostenlose Beratungsangebot der Pflegestützpunkte in Anspruch zu nehmen, die in ganz Rheinland-Pfalz ortsnah zu finden sind. Stefan Hauser

 

Die Stützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis:

 

  • Bad Ems, Kirchgasse 15-17 – Tel.: 02603/5750 + 70587
  • Diez, Friedhofstraße 19 – Tel.: 06432/919813 + 9528870
  • Lahnstein, Gutenbergstraße 8 – Tel.: 02621/940820 + 940869
  • Nastätten, Borngasse 14a – Tel.: 06772/939614 + 939620

 

Im Internet: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de