
Teure Kirche belastet Heirat in der Nachbarschaft
Synode des Dekanats Nassauer Land will Kaiser-Wilhelm-Kirche Bad Ems aus Gebäudeplanung rausnehmen
NASSAU/RHEIN-LAHN. (17. März 2025) Die Synode des evangelischen Dekanats Nassauer Land hat einen Antrag an die Landessynode gestellt, eine Fachgruppe einzusetzen, damit Kirchengebäude, die einen besonders hohen fachlichen und finanziellen Erhaltungsaufwand haben, aus der Obhut der Kirchengemeinden und Nachbarschaften und damit aus dem Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplan (GBEP) herausgenommen werden. Hintergrund ist, dass aufgrund der Millionen schweren Sanierung der Kaiser-Wilhelm-Kirche in Bad Ems die Verhandlungen über eine künftige Zusammenarbeit in der Nachbarschaft Rhein-Lahn-Eck zum Scheitern verurteilt scheinen.
„In der Nachbarschaft sind wir nicht heiratsfähig“, brachte die Bad Emser Gemeindepfarrerin Lieve Van den Ameele die Problematik auf den Punkt, als der Antrag ihrer Kirchengemeinde während der Frühjahrstagung der Dekanatssynode in Nassau beraten wurde. Das Bad Emser Gotteshaus sei dabei nur ein Beispiel für andere Kirchengebäude in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), bei denen Größe und der damit verbundene Erhaltungsaufwand zu einer finanziellen Schieflage des Nachbarschaftsraums führen kann.
„Kirchenvorstände in den Nachbarschaften nehmen insbesondere solche exponierten und hochaufwändig restaurationsbedürftigen Kirchen als große Belastung wahr und haben selten die nötige Expertise und Energie, geschweige denn den finanziellen Rückhalt, die Wiederherstellung zu leisten“, heißt es in der Begründung zum einstimmig verabschiedeten Antrag der Dekanatssynode. Eine zentrale Bewirtschaftung von Mitteln für solche Gebäude ermögliche eine sinnvolle Priorisierung. Selbst die Abgabe oder Überführung in gesellschaftlichen Besitz bedürfe bei solchen Gebäuden fachlichen Know-hows.
Die Kaiser-Wilhelm-Kirche in Bad Ems ist bereits seit 2017 geschlossen, weil der Untergrund, auf den es zu Zeiten seines Namensgebers gebaut wurde, nicht sicher ist, wie aufwendige Untersuchungen schon 2019 gezeigt haben. Um 8 Zentimeter hatte sich das Gebäude gen Lahn hin geneigt. Die Kosten für eine Sanierung sind bislang noch nicht beziffert. Noch steht die Kirchengemeinde als Eigentümerin der Kirche in der Verantwortung auch was die Verkehrssicherungspflicht anbelangt. Bernd-Christoph Matern
Pfarrpersonen sollen im Kirchenvorstand bleiben
Ein Antrag der evangelischen Kirchengemeinde St. Peter zu Diez wurde ebenalls einstimmig beschlossen, der ehrenamtliche Kirchenvorstände vor einer Überforderung und womöglich der Aufgabe ihrer Ämter bewahren soll. So sieht eine gerade erst beschlossene Übergangsregelung in der Kirchengemeindeordnung de facto vor, dass Pfarrpersonen, die nach dem 1. Januar 2025 ins Amt gekommen sind, nicht mehr automatisch Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz des Kirchenvorstandes übernehmen. „Pfarrerinnen und Pfarrer, die ab dem 1. Januar 2025 einen neuen Dienst antreten, sind mit sofortiger Wirkung nicht mehr Mitglied des Kirchenvorstands. Damit fällt die Gesamtlast der Verwaltung auf gewählte oder berufene Mitglieder, was eine erhebliche Veränderung gegenüber der Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Wahl oder Berufung darstellt“, hieß es unter anderem in der Antragsbegründung. So könnten sich Mitglieder plötzlich in der Verantwortung hunderter Mitarbeitenden befinden, was zum Zeitpunnkt ihrer Wahl noch nicht absehbar war. Die Übergangsregelung soll deshalb hier so gefasst werden, dass sie die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitgliedern der Kirchenvorstände verlässlich und einheitlich bis zum Inkrafttreten der neuen Organisationsformen im Nachbarschaftsraum regelt und deren Aushandlung auf Augenhöhe zulässt. (bcm)
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Zu den Fotos:
Hemmschuh für den Nachbarschaftsraum Rhein-Lahn-Eck: Die Kaiser-Wilhelm-Kirche in Bad Ems. Sie soll nach dem Willen der Synode des Dekanats Nassauer Land aus dem Gebäudebedarfs- und Entwicklungsplan herausgenommen werden. Dekanin Kerstin Janott stellte einen entsprechenden Antrag an die hessen-nassauische Kirchensynode vor, der einstimmig beschlossen wurde. Fotos: Matern
