Gottesdienst-Öffnung: neues Corona-Schutzkonzept verantwortungsvoll umsetzen

EKHN-Handreichung empfiehlt überlegten Neustart und kompakte Gottesdienste in der Pandemie

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. April 2020) Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen verantwortungsvoll umsetzen. Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Neckarsteinach erhielten dazu am Mittwoch (29. April) ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten. BITTE BEACHTEN SIE: Die aktuellsten Versionen der Verordnungen, die sich im ein- bis zweiwöchigen Rhythmus ändern, finden Sie unter "AKTUELLE INFOS ZUR CORONA-KRISE" auf der Homepage der Website oder auch hier.

Kurze Gottesdienstformen zum Einstieg

Gleichzeitig zeigt das Papier mit dem Titel „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort“ auf, dass die gottesdienstlichen Feiern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht in der gewohnten Form begangen werden könnten. Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle deshalb gut überlegt und bewusst gestaltet werden. Dabei könne beispielsweise ein Einstieg mit kürzeren Gottesdienstformen helfen. Dazu stünden den Gemeinden Hilfsmaterialien zur Verfügung. Nach wie vor seien die medialen Gottesdienstformate in Rundfunk, Fernsehen und auch im Internet wichtig. In den vergangenen Wochen entstandene neue Formate sollten weitergeführt werden.

Ausreichend Vorbereitungszeit nehmen

In einem Begleitschreiben zu dem Papier empfiehlt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung Gemeinden, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“

Kirchenpräsident: Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe

Gleichzeitig erinnert Jung in dem Brief nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ 

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Foto: Rahn