Gottesdienst-Öffnung: neues Corona-Schutzkonzept verantwortungsvoll umsetzen

EKHN-Handreichung empfiehlt überlegten Neustart und kompakte Gottesdienste in der Pandemie

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. April 2020) Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen verantwortungsvoll umsetzen. Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Neckarsteinach erhielten dazu am Mittwoch (29. April) ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten. BITTE BEACHTEN SIE: Die aktuellsten Versionen der Verordnungen, die sich im ein- bis zweiwöchigen Rhythmus ändern, finden Sie unter "AKTUELLE INFOS ZUR CORONA-KRISE" auf der Homepage der Website oder auch hier.

Kurze Gottesdienstformen zum Einstieg

Gleichzeitig zeigt das Papier mit dem Titel „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort“ auf, dass die gottesdienstlichen Feiern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres nicht in der gewohnten Form begangen werden könnten. Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle deshalb gut überlegt und bewusst gestaltet werden. Dabei könne beispielsweise ein Einstieg mit kürzeren Gottesdienstformen helfen. Dazu stünden den Gemeinden Hilfsmaterialien zur Verfügung. Nach wie vor seien die medialen Gottesdienstformate in Rundfunk, Fernsehen und auch im Internet wichtig. In den vergangenen Wochen entstandene neue Formate sollten weitergeführt werden.

Ausreichend Vorbereitungszeit nehmen

In einem Begleitschreiben zu dem Papier empfiehlt der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung Gemeinden, sich ausreichend Vorbereitungszeit für einen Neuanfang zu nehmen. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten und weiterhin etwa in medialer Verbindung miteinander oder auch zuhause Gottesdienst zu feiern.“

Kirchenpräsident: Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe

Gleichzeitig erinnert Jung in dem Brief nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ 

Zum Schutzkonzept

 

Foto: Rahn

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Mehr Nachbarschaft, weniger Gebäude, mehr Gemeinschaft

Zwischen Schmerz und Chance: Landessynodale des evangelischen Dekanats Nassauer Land hoffen auf kreative Räume in Region

Digitale Tagung EKHN 21 CRUEWELL DIGITAL by EKHN DSC 2552 OFFENBACH/RHEIN-LAHN. (29. November 2021) Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat während  ihrer am Samstag zu Ende gegangenen Online-Tagung die Arbeit am umfassenden Zukunftsprozess „ekhn2030“ fortgesetzt. Die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Kirchengremiums debattierten unter anderem über eine verstärkte Zusammenarbeit vor Ort, die Konzentration des Gebäudebestandes und die Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit. Mehr als zwei Dutzend Anträge wurden bei den intensiven Diskussionen eingereicht und müssen nun bearbeitet werden. Abschließende Entscheidungen zu grundlegenden Reformen werden erst im kommenden Jahr erwartet.

Digitale Tagung EKHN Plenum by EKHN 2 DSC DSC 2537Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung sprach sich in der Debatte angesichts der demographischen Entwicklung und zurückgehender Mitgliederzahlen für eine „Kirche mit leichtem Gepäck“ aus. Es reiche in Zukunft nicht mehr aus, die bestehende Arbeit einfach zu reduzieren. Es sei nötig, „sich von manchem, was dauerhaft Mittel bindet“, zu trennen, um auch in Zukunft Bewegungsspielräume für die kirchliche Arbeit zu erhalten. Ziel sei es, „eine aktive und attraktive Kirche – offen und öffentlich in vielfältiger Weise nah bei den Menschen“ zu bleiben.

 

Nachbarschaftsräume: Zusammenarbeit intensivieren

Gesamtkirchengemeinde Loreley0101 2021 becrima Ein zentraler Bestandteil von „ekhn2030“ ist die Schaffung sogenannter Nachbarschaftsräume ab dem Jahr 2023. Es geht nach Worten des Entwurfs dabei „um eine Organisation des sozialen Nahraums, die in geistlicher Hinsicht eine Kirche für und mit anderen stärken und ermöglichen soll“. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Gemeinden vor Ort und mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zu intensivieren und die Arbeit der Hauptamtlichen künftig viel stärker in Teams zu organisieren. Das Modell geht derzeit von etwa 3.000 bis 6.000 Gemeindegliedern als Orientierungsgröße für einen Nachbarschaftsraum aus.

Ganz praktisch wird das bereits in den Kirchengemeinden rund um die Loreley und im Blauen Ländchen angegangen. Das Nassauer Land gehört zu einem Pilot-Dekanat, in dem sämtliche Gebäude, die die Kirchengemeinden dort zu unterhalten haben, von der Bauverwaltung der EKHN erfasst werden ebenso wie deren Nutzung und Auslastung. Im vergangenen Monat gab es dazu eine Bereisung des südlichen Dekanatsgebietes mit Fachleuten der Bauverwaltung, die sich ein Bild von Kirchen, Pfarr- und Gemeindehäusern machten.

GM031121ReichenbergAussenGoerkeErklrt becrima GM031121ReichenbergSchildZurKirche becrima „Das war auch für uns Kirchenvorstände sehr informativ, denn wer war schon mal in allen Gebäuden und hat diese bewusst unter baulichen Belangen betrachtet“, berichtet Bärbel Goerke, die bei der Besichtigung aller kirchlichen Gebäude der Nachbarschaft „Rund um die Loreley“ dabei war und jetzt auf die konzeptionelle Auswertung aus Darmstadt gespannt ist. Schon vor Corona seien viele Gebäude und Räume nicht so oft belegt gewesen, wie das noch vor Jahren gewesen sei. Frauenkreise, musikalische Gruppen – vielerorts gingen die Teilnahmezahlen zurück; die Konfi-Gruppen nutzten manchen Raum noch am häufigsten. „Da stellt sich natürlich schon die Frage nach der Wirtschaftlichkeit“, so die Landessynodale aus Reichenberg. „Auch wenn es schwer fällt, geht wohl kein Weg daran vorbei, alle Gebäude der Kirchengemeinden auf den Prüfstein zu stellen.“

Diskutiert wurde die Frage, inwieweit es möglich ist, in Kirchengebäuden Gemeinderäume zu integrieren. „Ich kann mir schon vorstellen, dass es Gemeinden gibt, die bereit sind, ihr Gemeindehaus abzugeben und mit der Jugend stattdessen in die Kirche zu gehen; dann ist da mal was los“, formulierte Pfarrerin Yvonne Fischer (Friedland) am Bildschirm vor dem digital tagenden Gremium. Wenn das Gestühl rauskommt, könne der Raum auch für Gottesdienste variabler werden. Auch Küche und Toilette brauche es dort dann. Aber sie fürchte, dass das am Denkmalschutz scheitert, wenn mancherorts nicht mal der Einbau eines Beamers erlaubt werde. „Neu denken darf nicht am Gestühl halt machen“, so die Überzeugung der Landessynodalen. Sie hatte zur jüngsten Dekanatssynode in Miehlen zusammen mit der Theologin Ruth Poser auch die Idee für eine Kletterkirche eingebracht, für die jetzt im Dekanat noch eine interessierte Gemeinde und ein geeignetes Gotteshaus gesucht wird.

Umfassend sind die Anregungen, die Propsteisprecher Frank Puchtler aus der Synode schöpft. Kooperationschancen sieht er nicht nur zwischen evangelischen und katholischen Gemeinden, sondern ebenso zwischen Kirchen- und Ortsgemeinden sowie Dritten. Für solche Gemeinde-Häuser im wahrsten Sinne gebe es ja auch schon Beispiele im Rhein-Lahn-Kreis, wenn ein Rathaus unter seinem Dach unterschiedlichsten Gruppen und Kreisen Versammlungsraum biete, so der Landessynodale und Landrat des Rhein-Lahn-Kreises. „Wichtig ist, frühzeitig auf Kooperationen zu setzen, bevor es wirtschaftlich immer enger wird und alles wegbricht“, so Puchtler. Über das Finanzielle hinaus könne die Vernetzung für gemeinsame Räume zudem das Zusammenleben von Menschen fördern, ob sie ein soziales, gemeindliches oder kirchliches Anliegen leite.  

Jugend braucht Räume

JugendhausMiehlen11 21 becrima Hilfreich empfand Bärbel Goerke die Diskussion über Räume für die Jugend, in denen Kinder und Jugendliche Anderen begegnen können, in denen sie kreativ sein können und die sie selbst gestalten. „In unserer Nachbarschaft ist mir ein Jugendraum nur im Gemeindehaus in Niederwallmenach in Regie der Kommune begegnet“, erinnert sich die Landessynodale an die Gebäude-Bereisung rund um die Loreley. Sie würde gern wissen, wo sich die Jugendlichen in den anderen Gemeinden treffen können.

Jugendhaus Hahnstaetten11 2011 becrima Als Mitglied des Ausschusses für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Bildung und Erziehung der Kirchensynode schmerzt es Astrid Ellermann besonders, dass sich die EKHN voraussichtlich von der Jugendburg Hohensolms trennen wird. Im Sommer wurden dort noch Kinder und Jugendliche aus dem zerstörten Ahrtal aufgenommen, um auf andere Gedanken zu kommen. Sinnvoll findet die Landessynodale aus Aull aber, dass gleichzeitig über mehr Raum in den Dekanaten und Nachbarschaftsräumen für Jugendliche beraten wurde. In den Wortbeiträgen der Synodalen sah sie große Einigkeit, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen am kirchlichen Geschehen voranzutreiben. „Und unsere künftige Pröpstin Henriette Crüwell hat uns in ihrer Vorstellung nicht nur in diesem Punkt Mut gemacht“, so Ellermann. (vr/bcm)

Hier finden Sie mehr Berichte zur Herbsttaagung der Landessynode:

Volker Jung: „Kirche mit leichtem Gepäck werden“

Synode mahnt bessere Finanzierung von Krankenhäusern auf dem Land an

Henriette Crüwell wird im kommenden Jahr neue Pröpstin

Ausführliche Berichte zu den einzelnen Themen nebst den Tagungsunterlagen finden Sie hier.

 

Zum Foto:
Anfang November empfing Bärbel Goerke Fachleute der EKHN-Bauverwaltung während einer Dekanatsbereisung in der Kirche von Reichenberg. Die Beratung über die Zukunft von kirchlichen Liegenschaften war der Landessynodalen daher besonders wichtig während der Kirchensynode. Fotos: Bernd-Chr. Matern/Volker Rahn

Im Dekanat Nassauer Land gibt es bereits Jugendräume, die wie in Hahnstätten und Miehlen in Kooperation zwischen Orts- und Kirchengemeinden sowie dem Dekanat betrieben werden.

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Verwaltungs-Reformen sollen, müssen und werden kommen

Heimische Kirchensynodale erhoffen sich Entlastung – In Herbsttagung Doppel-Haushalt verabschiedet

KS271125 SaalVO becrima  FRANFURT/RHEIN-LAHN. (1. Dezember 2025) In Frankfurt ist am Samstag die Herbsttagung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zu Ende gegangen. Wichtige Themen wurden dabei beraten wie etwa der Haushalt fürs kommende Jahr und das erklärte Einsparziel von 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2030. In Gesetz gegossen wurde ebenso die bereits seit einigen Jahren noch als Ausnahme geübte Praxis, dass auch Menschen ohne Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche in Arbeitsfeldern der EKHN angestellt werden können. In erster Lesung wurden außerdem die Vorschläge für eine umfassende Verwaltungsreform vorgestellt.

KS271125 Esterhaus01 becrima Der Vorschlag aus der Kirchenleitung, den der Leiter der EKHN-Kirchenverwaltung Lars Fuchs-Esterhaus dem Gremium vorstellte, sieht vor, dass in allen Nachbarschaftsräumen obligatorisch hauptamtliche Verwaltungsleitungen eingerichtet werden mit fachlich qualifizierten Menschen. Aus den Regionalverwaltungsverbänden sollen zwei fachlich orientierte Dienstleistungszentren werden. Das Credo des Verwaltungschefs: „Nur eine gemeinsame kirchliche Verwaltung könne eine gute sein.

KS271125 AntragHille hoch medienhaus„Ich hatte noch weitaus mehr Emotionalität in der Debatte befürchtet“, sagte die Kirchensynodale und Präses des evangelischen Dekanats Nassauer Land Astrid Ellermann aus Aull nach der Beratung des Tagesordnungspunktes. Aber es scheine sich die Erkenntnis durchgesetzt zu haben, dass es ohne Verwaltungsreform nicht geht. „Die Reform kommt“, war auch Ute Feuerstake aus Nassau überzeugt, aber es müsse noch viel dafür gearbeitet werden. „Sie muss kommen“, wurde Pfarrer Lukas Hille aus Altendiez noch deutlicher, der erstmals als Vertreter des Dekanats an einer Synode teilnahm und gleich einen Antrag für den Gesetzentwurf einbrachte. Dass Leute, die derzeit überlastet seien, durch eine Reform entastet werden müssen, darüber herrsche Einigkeit, so der Theologe. Die Sorge, die er in seiner Antragsbegründung formulierte: „Dass damit auch die Kontrolle, die Macht, über die Bereiche, für die wir Verantwortung übernehmen, nach oben fließt.“ Dabei gehe es ihm nicht ums operative Geschäft, die alltägliche Arbeit, sondern um Grenzfälle. Im Konfliktfall solle die Entscheidungsgewalt bei denjenigen leitenden Gremien der Ebenen liegen, bei dem die Verwaltungsleitung angesiedelt ist.

Ein anderer für Astrid Ellermann wichtiger Punkt, der zu klären ist: Wer übernimmt die Aufgaben, die derzeit die Regionalverwaltungen für die Kindertagesstätten sei es in kirchengemeindlicher oder gemeindeübergreifender Trägerschaft ausüben? Bis zur Veraschiedung eines „Verwaltungs-Neuordnungsgesetzes“ wird also nicht nur nach Überzeugung der drei Kirchensynodalen aus dem Dekanat Nassauer Land noch viel Wasser den Rhein und die Lahn herunterfließen.

KS271125 SaalVH becrima Fest beschlossen wurden die Finanzpläne für die kommenden zwei Jahre. Die Synode verabschiedete den Doppelhaushalt 2026/2027. Für nächstes Jahr ist ein Gesamtvolumen von knapp 746 Millionen Euro vorgesehen, für 2027 rund 737 Millionen Euro. Trotz der unsicheren wirtschaftlichen Lage rechnet die EKHN in beiden Jahren mit jeweils rund 500 Millionen Euro Einnahmen aus der Kirchensteuer. Das wären 43 Millionen Euro weniger als im laufenden Jahr veranschlagt. Zur Deckung der Haushalte müssen jeweils über 50 Millionen Euro aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.

KS271125 Propstwahl becrima Der größte Anteil im Budget entfällt weiterhin auf die Personalaufwendungen: jährlich über 340 Millionen Euro für mehr als 20.000 Beschäftigte. 247 Millionen Euro hiervon entfallen auf die Gehälter und Versorgungsverpflichtungen im Pfarrdienst. Darüber hinaus werden den Gemeinden und Dekanaten in beiden Haushaltsjahren jeweils rund 260 Millionen Euro zugewiesen. Etwa 45 Millionen Euro aus dem gesamtkirchlichen Etat fließen jährlich unter anderem in die Arbeit in Kindertagesstätten. Rund 22 Millionen Euro werden als Zuschuss direkt für die diakonische Arbeit und den Entwicklungsdienst bereitgestellt. Zudem sollen jährlich rund 5 Millionen Euro in Maßnahmen zum Klimaschutz investiert werden.

Mit der Änderung des Mitarbeitergesetzes soll jetzt auch Menschen ohne christliche Religionszugehörigkeit noch leichter ermöglicht werden, für die evangelische Kirche zu arbeiten. Das „Kirchengesetz über Anforderungen an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitsgesetz = MAG)“ orientiert sich an einer Vorlage der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD). (bcm/ag)

Hier finden Sie einen zusammenfassenden Bericht des Evangelischen Medienhauses über die Herbsttagung.

Zu den Fotos:

Die Kirchensynodalen aus dem Dekanat Nassauer Land Ute Feuerstake, Astrid Ellermann und Lukas Hille (von links) erhoffen sich Entlastungen durch eine Verwaltungsreform, die jetzt erarbeitet werden soll. Tempo und Offenheit wünschen sie sich auch bei der Digitalisierung. Viele Themen diskutierte die EKHN-Kirchensynode während ihrer Herbsttagung in Frankfurt. Unter anderem wurde die Pröpstin für Nordnassau Sabine Bertram-Schäfer wiedergewählt. Fotos: Matern

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„ekhn.2030“: Dekanat tauscht sich über Zukunft aus

Pfarrpersonen und Mitarbeitende wechseln Perspektive, formulieren Wünsche, Ängste und Hoffnungen

 RHEIN-LAHN. (18. September 2024) „Wie wünschen wir uns die Zukunft?“ Diese Frage stand im Zentrum der jüngsten Dekanatskonferenz des evangelischen Dekanats Nassauer Land im Kloster Arnstein. Darin tauschten sich Pfarrpersonen und Mitarbeitende intensiv über den Entwicklungsprozess „ekhn.2030“, die gerade erst gebildeten Nachbarschaften und die damit verbundenen Herausforderungen aus.

Anhand einer Zeitschiene wurde auf ganz unterschiedliche Weise aufgespürt, welche Ängste und Hoffnungen das beispielsweise für die demnächst in Regionen agierenden Verkündigungs-Teams bedeutet. Zu ihnen zählen neben Pfarrpersonen hauptamtliche Angestellte im kirchenmusikalischen und im gemeindepädagogischen Dienst. Ab dem Jahr 2025 werden Pfarrstellen nicht mehr bei Kirchengemeinden errichtet, sondern beim Dekanat. Die Anwesenden wurden auch animiert, die Perspektive zu wechseln. Eine Übung bestand beispielsweise darin, sich ins Jahr 2030 hineinzuversetzen und zu überlegen, wie ein Rückblick von dort ins Jahr 2024 aussehen könnte, was sich verändert hat, wo Dornen oder wo schöne Blumen den Weg begleiteten.

Ursprünglich war die Konferenz als Pilgertour von Dekanin Kerstin Janott, Dekanatskantor Martin Samrock und Ralf Skähr-Zöller von der Projektstelle für innovative Arbeit konzipiert gewesen; wurde aufgrund starken Regens aber in den Pilgersaal des Klosters verlegt. Janott dankte den Gastgeberinnen der orthodoxen Schwestern des Klosters Dionysios Trikkis und Stagon für die Gastfreundschaft. (bcm)

Zum Foto:

Was wünschen wir uns für die Zukunft? Angesichts der anstehenden Umstrukturierung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tauschte sich die Dekanatskonferenz des Dekanats Nassauer Land im Kloster Arnstein intensiv mit den Herausforderungen und Chancen aus, die das für ihre konkrete Arbeit bedeutet. Foto: Dekanat Nassauer Land/Samrock

EKHN2030 becrima

ekhn2030: Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht

Zukunftsprozess der Landeskirche nimmt Form an – Gesetzentwürfe vorbereiten

ekhn 2030 titellogoDARMSTADT/RHEIN-LAHN. (5. Juli 2021) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) befindet sich mitten in einem Zukunftsprozess. Angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen und knapper werdender Ressourcen hat sie 2019 mit „ekhn2030“ begonnen, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit Blick auf eine breite Beteiligung und Meinungsbildung, die spätestens Anfang kommenden Jahres in Gesetzentwürfe und Beschlussvorlagen einfließt, hier einige Informationen zu dem von der Kirchensynode eingeleiteten Prozess:

Die EKHN will sich als offene, mitglieder- und gemeinwesenorientierte Kirche weiterentwickeln. Ihr Anspruch ist es dabei, eine öffentliche Kirche, nah und in vielfältiger Weise bei den Menschen zu sein und Menschen miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gilt es, angesichts künftig deutlich geringerer Kirchensteuereinnahmen Möglichkeiten zu finden, die Haushaltsausgaben bis 2030 um 140 Millionen Euro strukturell zu reduzieren. Eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung beauftragt hierzu die Erarbeitung von Vorschlägen, die der Kirchensynode vorgestellt werden. Alle Arbeitsbereiche in der EKHN sind hierbei im Blick.

Eine wesentliche Rolle in dem Prozess soll die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Nachbarschaftsräumen mit multiprofessionellen Teams aus Pfarrpersonen, Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, in Verbindung mit Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern sowie eine gemeinsame Gebäudenutzung spielen. Der Prozess ist jederzeit aktuell im Internet zu verfolgen. Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Mitglieder der Steuerungsgruppe informieren auf Dekanatssynoden und in anderen Gremien.

Die EKHN-Synode wird sich bei ihrer Tagung am 11. September 2021, der Herbsttagung vom 24. bis 27. November 2021 sowie der Tagung am 12. März 2022 mit ersten Gesetzesentwürfen und Beschlussvorschlägen befassen. Danach wird die neu konstituierte Synode weitere Beschlüsse fassen.

Infos mit Kirchenpräsident Volker Jung und dem Leiter der Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler gibt es in zwei Zoom-Veranstaltungen am 6. und 15. Juli.

 

Themenbereiche ekhn2030

De folgenden Querschnittsthemen (QT) betreffen alle Arbeitsbereiche:

QT1: Ekklesiologische Grundlagen und Kirchenentwicklung

QT2: Digitalisierung

QT3: Klimaschutz und Nachhaltigkeit

QT4: Wirtschaftlichkeit und Ergebnisorientierung

QT5: Verwaltungsentwicklung

 

Folgende Arbeitspakete (AP) wurden vereinbart:

AP1: Förderung von Öffnung, Kooperation und Zusammenschlüssen

AP2: Pfarrstellen und Verkündigungsdienst

AP3: Gebäude: Qualitativer Konzentrationsprozess

AP4: Kindertagesstätten: Qualitativer Konzentrationsprozess

AP5: Beihilfe und Versorgung

AP6: Zukunftskonzept Kinder und Jugend

AP7: Zukunftskonzept Junge Erwachsene und Familien

AP8: Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

AP9: Handlungsfelder und Zentren

 

Diese Prüfaufträge hat die Kirchensynode erteilt:

1.: Zuweisungen an ökumenische Einrichtungen und Werke

2.: Abbau gesamtkirchlicher Genehmigungsvorbehalte

 

Hier gibt es mehr Informationen

Auf dieser Website sind unter anderem alle Drucksachen zu finden, die der Synode vorgelegt werden, im Original und in kurzen Zusammenfassungen. Außerdem gibt es eine Broschüre „Gründe für den Einsparbedarf in Höhe von 140 Millionen Euro“. Kontaktmailadresse für Fragen und Anregungen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!