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Sämtliche Regelungen am 7. April 2023 aufgehoben – Mehr Eigenverantwortung

 RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (seit 11. März 2020/Aktualisierungen bis 15. Dezember 2022) Hier hat die Evagelische Öffentlichkeitsarbeit Rhein-Lahn über die aktuellen Entwicklungen in der Coronakrise informiert, bis 1. Mai 2022 täglich, bis 15. Dezember 2022 wöchentlich. Unten finden Sie die letzte Meldung der Fallzahlen vom 15. Dezember 2022. 

Hier finden Sie Andachten als Video oder zum Lesen und Ausdrucken, die das Dekanat seit den Versammlungsbeschränkungen publiziert.

Wer vorbeugen möchte: Ausreichendes Händewaschen entspricht der Länge des Vater Unsers.

 

 

Sämtliche Corona-Regelungen im Infektionsschutzgesetz aufgehoben

RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (7. April 2023)  Am 7. April 2023 ist die Regelung im Infektionsschutzgesetz ausgelaufen, die Coronaregelungen der Länder und des Bundes ermöglicht hat. Damit sind nun auch die Regelungen für die Basisschutzmaßnahmen, die bis dahin noch gegolten haben, aufgehoben wie etwa die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Altenheimen. Die Coronaregelungen der Länder und des Bundes waren die Grundlage der Coronaregelungen im Raum der Kirchen.

Letzte Meldung der Fallzahlen

RHEIN-LAHN. (15. Dezember 2022) Der Infizierungs-Inzidenzwert der vergangenen sieben Tage lag (am 15. Dezember 2022) bei 195,6 (Vorwoche 122,5), die Hospitalisierungsrate bei 7,07 (Vorwoche 6,32), im Rhein-Lahn-Kreis, wie das Gesundheitsamt mitteilt. Es meldet an diesem Tag 762 (neue; Vorwoche: 833) aktuell positiv getestete Personen; die täglichen Fallzahlen Infizierter und Getesteter im Kreis bis 30. September 2021 finden Sie am Ende des Beitrags. Im Rhein-Lahn-Kreis sind bislang 128 Personen mit einer Covid-19-Infektion gestorben (zuletzt gemeldet 17. November 2022). In Randbezirken des Dekanats gelten die Regeln des Westerwaldkreises und des Rheingau-Taunus-Kreises. Seit Impfstoff verfügar ist (4. Januar 2021), haben 89.512 Personen (Stand: 20. Dezember 2021, Meldung nur noch unregelmäßig oder gar nicht mehr) eine Erstimpfung erhalten; seit November 2021 wird zwischen Erst-, Zweit- und Dritt-Impfung in der Meldung nicht mehr unterschieden; der Rhein-Lahn-Kreis hat etwa 122.300 Einwohner.
Impfmöglichkeiten finden Sie ganz am Ende des Beitrags, ebenso eine Statistik über die Entwicklung von Fallzahlen und Todesfällen.

Kreisverwaltung stellt Presseinformationen zur aktuellen Lage ein

RHEIN-LAHN. (15. Dezember 2022) Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Lahn stellt die Veröffentlichung von Pressemitteilungen sowie aller weiterführenden Statistiken und Auswertungen zu den Corona-Fallzahlen ein. Die werktägliche Übermittlung sämtlicher Meldedaten zur Corona-Pandemie durch das Gesundheitsamt ans Landesuntersuchungsamt und damit ans Robert-Koch-Institut erfolgt weiterhin. Alle Zahlen und Statistiken rund um die Corona-Pandemie können weiterhin auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes unter www.lua.rlp.de  abgerufen werden. Die zurückliegenden Monate haben aus Sicht des Gesundheitsamtes gezeigt, dass das Corona-Virus und dessen Verbreitung unter infektionshygienischen Aspekten mittlerweile beherrschbar ist, heißt es in einer Pressemitteilung, was insbesondere an den wirksamen Schutzimpfungen und einer Basisimmunität der Menschen von mehr als 90 Prozent liege.  

Keine Isolationspflicht mehr für positiv aufs Corona-Virus Getestete

Corona Regeln ab 2611 2022 ausnahmenCorona Regeln aufhebung Isopflicht 2611 2022MAINZ/RHEIN-LAHN. (23. November 2022) Ab Samstag, 26. November wird die Isolationspflicht in Rheinland-Pfalz aufgehoben. Das hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium heute mitgeteilt. Das heißt: positiv getestete Menschen müssen sich nicht mehr in häusliche Isolation begeben. Stattdessen gilt die Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Gesundheitsminister Clemens Hoch appelliert dennoch: „Wer krank ist, bleibt bitte daheim.“ Die Verordnung soll bis zum 7. April 2023 gelten. Darüber hinaus werden am Ende des Jahres 2022 die Impfzentren im Land geschlossen. Weiterhin bestehen bleibt aber das staatliche mobile Ergänzungsangebot. Hier finden Sie die entsprechende Verordnung.

Ständige Impfkommission empfiehlt Impfung für Kleinkinder

BERLIN/RHEIN-LAHN. (17. November 2022) Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kleinkinder angepasst: Für Kinder zwischen 6 Monaten und 4 Jahren mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf wird die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Mehr Informationen erhalten Sie hier. Noch keine Entscheidung hat das Land Rheinland-Pfalz getroffen, welche Regelungen nach Ablauf der jetzigen Corona-Bekämpfungsverordnung am 30. November gelte sollen.

Land veröffentlicht 34. Corona-Bekämpfungsverordnung – Neues zur Maskenpflicht

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. September 2022) Heute hat das Gesindheitheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt am morgigen 1. Oktober in Kraft und soll bis zum 30. November enden. Vorgaben die Religionsausübung gibt es darin nicht mehr. Sie enthält vor allem Angaben zur Maskenpflicht, die im ÖPNV sowie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt sowie zu Meldepflichten der Eirictungen. Hier können Sie die Verordnung herunterladen. Eine Begründung findet sich hier.

Land verlängert Corona-Bekämpfungsverordnug bis zum 23. September

MAINZ/RHEIN-LAHN. (19. August/17. September 2022) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat die bestehende 33. Corona-Bekämpfugsverordnung um etwa einen Monat verlängert; die Änderung tritt am 21. August in Kraft und soll bis zum 23. Juli (17. September/23. September) gültig sein. Die bis auf die Gültigkeitsdauer geänderte aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.

Impfzentrum in Lollschied ist eröffnet

1407 22 Erffnung neues Impfzentrum LollschiedRHEIN-LAHN/LOLLSCHIED. (14. Juli 2022) Am heutigen Donnerstag eröffnete die Erste Kreisbeigeordnete Gisela Bertram gemeinsam mit der Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Hildegard Hamm das neue Kreis-Impfzentrum in Lollschied (Schulstraße 4). Neuer Impfzentrumskoordinator ist Benjamin Härtelt. Seine Stellvertretung übernimmt Fabienne Kelly-Sophie Heuzeroth. Die Öffnungszeiten im Juli: 21. Juli 12 bis 19 Uhr, 28. Juli 12 bis 19 Uhr. Impfen ohne Termin: ab 12 Jahre (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständäniserklärung beider Elternteile nötig, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein). Kinderimpfen: 5 bis 12 Jahre, nur mit Termin Zweite Boosterimpfung ist ab 60 Jahren von der Stiko empfohlen. Terminvergabe: www.impftermin.rlp.de Impfberatungshotline: 0800 5758100. Aktuelles zu den Öffnungszeiten finden Sie ganz am Ende dieses Beitrags.

Impfzentrum befindet sich ab Juli in Lollschied

RHEIN-LAHN. (28. Juni 2022) Wie die Kreisverwaltung mitteilt, wird das Impfzentrum des Kreises von Lahnstein nach Lollschied verlegt. Ab Juli werden Impfungen im dortigen Dorfgemeinschaftshaus in der Schulstraße 4 angeboten. Die Standortwahl fiel aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung zur Bäderstraße auf Lollschied. Nach den Vorgaben des Landes muss ein Impfzentrum bis mindestens Jahresende vorgehalten werden, jedoch nicht mehr in der Größenordnung wie das bisherige in Lahnstein.

Land verlängert aktuelle Bekämpfungsverordnung bis zum 23. Juli

MAINZ/RHEIN-LAHN. (24. Juni 2022) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat die bestehende 33. Corona-Bekämpfugsverordnung um etwa einen Monat verlängert; die Änderung tritt morgen in Kraft und soll bis zum 23. Juli gültig sein. Die bis auf die Gültigkeitsdauer geänderte aktuelle Fassung können Sie hier herunterladen.

Empfehlungen des EKHN-Krisenstabes ruhen bis zu neuen Verordnungen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (30. Mai 2022) Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat aufgrund der weiter sikenden Inzidenzen entschieden, seine Corona-Empfehlungen aufzuheben. Dies bedeutet, dass von Seiten der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Einrichtungen auch nach der Einschätzung des Krisenstabs keine Maßnahmen zum Schutz mehr vorgesehen werden müssen. Auch der Gebrauch des Hausrechts zum verpflichtenden Tragen von Masken oder zur Einhaltung von Abständen erscheint angesichts der derzeitigen Lage und der rechtlich aufgehobenen Einschränkungen nicht mehr angemessen. Der Schutz wird damit in die Verantwortung der Einzelnen gestellt. Jeder Person bleibe es unbenommen, eine Maske weiter zu tragen. Die Bitte zum freiwilligen Tragen einer Maske könne weiter ausgesprochen werden. Sollte sich die pandemische Lage wieder verschärfen oder die Länder neue Schutzmaßnahmen beschließen, nimmt er seine Arbeit wieder auf. Fragen werden aber weiterhin gern beantwortet.

33. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 25. Juni verlängert

MAINZ/RHEIN-LAHN. (29. Mai) Die Verlängerung der 33. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz tritt heute in Kraft. So gilt weiter eine Maskenpflicht in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Bussen und Bahnen. In geschlossenen Räumen, in denen Personen im Wege des Kunden- oder Besucherverkehrs oder im Rahmen von Veranstaltungen zusammenkommen, wird das Tragen aber weiterhin dringend empfohlen. Die Verordnung gilt bis zum 25. Juni. Hier finden Sie die Verordnung.

In Rheinland-Pfalz gilt Verordnung bis zum 28. Mai: Lockerung bei Quarantäne 

Corona Regeln RLP 0105 2022MAINZ/DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (2. Mai 2022) Rheinland-Pfalz hat seine 33. Coronabekämpfungsverordnung bis zum 28. Mai 2022 verlängert. Die Quarantäne- und Absonderungsbestimmungen wurden in der aktualisierten Fassung gelockert (siehe auch Grafik rechts). Kontaktpersonen unterliegen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr der Quarantänepflicht. Die Quarantäne für Personen mit positivem Coronatest beträgt bei Symptomfreiheit nur noch fünf Tage. Eine Freitestung ist nicht mehr notwendig. 

Für Gottesdienste und Veranstaltungen in Kirchengemeinden hält der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) angesichts der noch immer hohen Inzidenz allerdings weiter an seiner Empfehlung fest: Bei kleinen Räumen oder einer erwartbar hohen Teilnehmendenzahl sollten weiter die Maske getragen werden und Abstand zwischen Sitzplätzen eingehalten werden. Abstandsregelungen und das Tragen einer Maske können über das so genannte Hausrecht geregelt werden. Dies gelte vor allem auch für anstehende Konfirmationen. Dabei könne etwa mit den Familien im Vorfeld eine Vereinbarung über die Teilnahme unter 3G-Bedingungen getroffen werden. Da sich bis auf die Quarantäne-Regelung an der Landesverordnung nichts geändert hat, publiziert der Krisenstab auch keine neuen Grundsätze.

 

EKHN: Abstand und Masken beibehalten und bei vielen Besuchern freiwillig 3G

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (1. April 2022) Bund und Länder lassen zum 2. April 2022 weitgehend alle Corona-Maßnahmen im öffentlichen Leben auslaufen. Auch das Land Rheinland-Pfalz will von der Möglichkeit, so genannte „Hotspots“ auszurufen, keinen Gebrauch machen. Was heißt das für die kirchliche Arbeit? Der hessen-nassauische Krisenstab hat dazu neue Grundätze veröffentlicht. Er geht auf Nummer sicher bei Gottesdiensten in Richtung Ostern ud für Konfirmationen. In den neuen Leitlinien empfiehlt er Gemeinden für Gottesdienste: weiter Maske auf, Abstand halten und bei erwartet hoher Teilnehmerzahl auch freiwillig 3G. Hier finden Sie die neuen Empfehlungen.

 

33. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 3. April in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz hat die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung verabschiedet. Diese tritt am 3. April in Kraft und soll bis zum 1. Mai gültig sein. Sie können Sie hier herunterladen.

Vorsichtsmaßnahmen bis 2. April – Infoabend der EKHN – Neue Grundsätze ab 21. März

MaskenpflichtRLPab2003 22MAINZ/RHEIN-LAHN. (15. März 2022) Am 20. März laufen die rechtlichen Grundlagen für die Coronaverordnungen der Länder im Infektionsschutzgesetz des Bundes aus. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat über mögliche neue Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes erfolgen unmittelbar in den Tagen davor. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerim hat gestern bereits angekündigt, angesichts der hohen Infektionszahlen ab dann mögliche Lockerungen zu Maskenpflicht und Abstandsgebot noch nicht umzusetzen, sondern die Regeln bis 2. April aufrecht zu erhalten. Die 32. Corona-Bekämpfugsverordnug vom 17. März, die bis 2. April gelten soll, finden Sie hier. Was das für die Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen im Dekanat Nassauer Land bedeuten kann, darüber können sich die evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat mit Oberkirchenrätin Dr. Melanie Beiner und Oberkirchenrätin Petra Zander in einer Videokonferenz  austauschen und zwar am Dienstag, 22. März von 18 bis 20 Uhr. Hier können Sie dem Zoom-Meeting beitreten.

Konkrete Fragen können an diesem Abend auch zur Umsetzung der neuen Grundsätze für das kirchliche Leben der EKHN gestellt werden, die vom Krisenstab für die Zeit ab dem 21. März veröffentlicht hat und die unter aderem ein Abrücken vom Abstandsgebot bei Veranstaltugen bis zu 250 Personen in Innenräumen vorsieht. Die aktuellen Grundsätze finden Sie hier (mit gelb markierten Änderungen).

EKHN passt ihre Empfehlungen der neuen Landesverordnung an

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (4. März 2022) Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat seine Empfehlungen der neuen Landesverordnung angepasst. Die neuesten Grundsätze mit den gelb markierten wichtiggsten Änderungen finden Sie hier.

Neue Corona-Bekämpfungsverordung tritt am 4. März in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (3. März 2022) Ab 4. März tritt die 31. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften, wie Gottesdienste oder Versammlungen, bleiben Maskenpflicht und Abstandsgebot bestehen, sofern von der Testpflicht abgesehen wird; die Maskenpflicht kann bei entsprechenden Testnachweisen für die Dauer der Einnahme eines festen Platzes oder beim Verzehr von Speisen und Getränken aber auch entfallen. Soweit in bestimmten Bereichen, insbesondere im Freizeitbereich, eine Testpflicht vorgesehen ist (3G-Regelung) besteht diese ab dem 4. März nicht mehr für Minderjährige. Nicht-immunisierte Minderjährige haben somit auch ohne einen Testnachweis Zutritt. Die Verordnung soll bis 19. März gelten; Sie können sie hier herunterladen.

Impfbus kommt zum Kreishaus Bad Ems

RHEIN-LAHN. (24. Februar 2022) Seit dem 1. Dezember fahren 12 mobile Impfbusteams flächendeckend durch Rheinland-Pfalz. Auch im Rhein-Lahn-Kreis wird vom Impfen ohne Terminvergabe Gebrauch gemacht. Am 25. Februar kommt der Impfbus ans Kreishaus nach Bad Ems. Von 9 bis 17 Uhr können die Bürgerinnen und Bürger sich impfen lassen. Es stehen die Vakzine von BioNTech und Moderna zur Verfügung. Personen ab 12 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten muss immer vorliegen.

Ab 18. Februar sollen die meisten Corona-Regeln aufgehoben werden

Corona Planung1602 2022MAINZ/RHEIN-LAHN. (16. Februar 2022) Ursprünglich sollte sie bis 28. Februar gelten die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung gelten. Aber nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch zeichnet sich ab, dass einmal mehr die Dauer der rheinland-pfälzischen Verordnungen – zumindest in Sachen Corona-Beschränkungen – kaum sicher scheint. Wie die rheinland-pfälzische Staatskanzlei mitteilt, sollen schon ab dem 18. Februar die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie schrittweise aufgehoben werden (siehe Grafik rechts). Ab diesem Datum sollen etwa für Geimpfte und Genesene die Kontatbeschränkungen entfallen. Ab 4. März sollen Großveranstaltungen  wieder mit mehr Zuschauern möglich sein. Auch die Maskenpflicht unddie Abstandsregelnn stehen ab 20. März zur Disposition. Die neue oder konsolidierte Verordnung, in der auch Hygiene-Regeln zur Religionsausübung festgelegt sind, finden Sie nach ihrer Veröffentlichung an dieser Stelle.

30. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt in Kraft – Statt Kontaktdaten WarnApp nutzen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (31. Januar 2022) Heute tritt in Rheinland-Pfalz die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Darin findet sich zwar keine Pflicht mehr zur Datenerfassung, um mögliche Kontaktpersonen von Infizierten warnen zu können, es wird aber allen Personen, die an Ansammlungen oder Zusammenkünften teilnehmen, dringend empfohlen, die in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltene QR-Code-Registrierung zu nutzen. Ansonsten gelten weiterhin die Hygienekonzepte zu Einlasskontrollen, Abstands- und Maskenpflicht. Die Verordnung, die bis 28. Februar gelten soll, finden Sie mit den gelb markierten Änderungen hier.

EKHN aktualisiert Grundsätze zur Nachverfolgung und zur richtigen Kontrolle

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (27. Januar 2022) Die EKHN hat ihre Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten, Versammlungen und Veranstaltungen in Kirchengemeinden, Dekanat und Einrichtungen aktualisiert. Außerdem gibt sie Informationen, was bei Zugangskontrollen aufgrund der Coronaverordnungen des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten ist. Hier finden Sie die allgemeinen Grundsätze mit den gelb markierten Änderungen; hier erhalten Sie Informationen zu den Einlasskontrollen. Unter anderem empfiehlt sie, dass auch dreifach Geimpfte vor einer Chorprobe noch einmal einen Schnelltest machen. Für Konfirmandenfreizeiten empfiehlt sie, die Duchführbarkeit genau zu prüfen und sich an den Regelungen für Schulen bei Schulfreizeiten zu orientieren. 

Omikron: Gesundheitsamt weist auf mehr Eigenverantwortung im Verfahren hin

AbsonderungKitasAb310122RHEIN-LAHN. (25. Januar 2022) Das Gesundheitsamt muss aufgrund der hohen täglichen Neuinfektionen die Abläufe anpassen und hat noch einmal auf die neue Absonderungsverordnung hingewiesen, die Bürgerinnen und Bürgern mehr Eigenverantwortung abverlangt. Nicht alle Infizierten und Kontaktpersonen können angerufen oder informiert werden. Die aktuelle Entwicklung habe sich bereits in der letzten Woche abgezeichnet: Die Omikron-Welle hat auch den Rhein-Lahn-Kreis erreicht. Mehrere hundert positive Fälle pro Tag bringen das Gesundheitsamt an die Kapazitätsgrenze und machen eine Anpassung der Verfahrensabläufe nötig. Hier lesen Sie die Pressemeldung, was genau zu beachten ist.

Darüber hinaus gelten für Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ab kommenden Montag die in der Grafik dargestellten „Absonderungsregeln“, wie die Landesregierung heute erklärte.

Impftage in der Jakobuskirche Diez-Freiendiez

DIEZ-FREIENDIEZ/RHEIN-LAHN. (17. Januar 2022) Die Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez und die Diezer Stiftskirchengemeinde sowie der Willkommenskreis laden zu zwei kirchlichen Impftagen mit dem Diezer Kinderarzt Dr. Matthias Petrig ein am Samstag, 5. Februar und am Samstag, 26. Februar jeweils um 10 Uhr. Eine Anmeldung ist dafür notwendig. Am 5. Februar können alle Personen ab fünf Jahren geimpft werden; am 26. Februar nur solche, die eine Zweit- oder Drittimpfung wünschen. Letzte Chance zum Anmelden ist der 27. Januar. Mehr Infos und Anmeldung.

Neue Verordnung ändert weitgehend nur Quarantäne-Vorschriften

Schaubild Quarantaene Staatskanzlei rlpMAINZ/RHEIN-LAHN. (14. Januar 2022) Seit heute gilt eine konsolidierte Fassung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung. Darin werden weitestgehend die bundesweit beschlossenen Regeln zur Quarantäne für Infizierte und deren Kontaktpersonen übernommen (Absonderungs-Verordnung). Änderungen kann das in den Kindertagesstätten bedeuten; für Gottesdienste und andere Versammlungen im kirchlichen Bereich bleibt es bei der 2-G, beziehugsweise 3-G-Regel, ein Zutritt ist nur geimpften, genesenen oder zertifiziert getesteten Personen erlaubt. Im Innern gilt die Maskenpflicht und es ist auf genügend Abstand zu achten. Die geänderte Fassung, die jetzt bis 11. Februar gelten soll, finden Sie hier.

 

 

Geänderte Verordnung: Ab 28. Dezember soll es neue Einschränkungen geben 

Corona Regeln ab 28.12. StaatskanzleiMAINZ/RHEIN-LAHN. (22. Dezember 2021) Wie die Staatskanzlei in Mainz mitgeteilt hat, soll es ab dem 28. Dezember neue Einschränkungen für Zusammenkünfte geben, um eine Ausbreitung der Corona-Variante Omikron zu bremsen und um zu verhindern, dass durch Krankheitsfälle und Quarantäne die Arbeitsfähigkeit im Gesundheitswesen und in kritischer Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr, Strom-, Wasser- und Lebensmittelversorgung gefährdet ist, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer erklärte. Derzeit gilt die konsolidierte Fassung der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, die jetzt bis zum 20. Januar gültig sein soll. Die Änderungen finden Sie hier; die ursprüngliche Verordnung hier.

Aktualisierter Leitfaden: Impfen für Kinder und Jugendliche

KinderimpfungLeitfaden1512 2021 Land

MAINZ/RHEIN-LAHN. (15. Dezember 2021) Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz hat verschiedene Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung für Kinder ab 5 Jahren zusammen gestellt. Darauf weist Landrat Frank Puchtler hin. Die Site mit Materialien des Bundesgesundheitsministeriums bietet folgenden Lesestoff: Einen aktualisierter Leitfaden „Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche“, einen Flyer „Impfwissen für Kinder“, ein Kindercomic „Wie wir uns durch`s Impfen schützen können“ und ein Plakatmotiv Corona-Schutzimpfung ab 5 Jahre.

Land veröffentlicht 29. Corona-Bekämpfungsverordnung: Keine Tests nach Booster-Impfung

Neu2GRegelAb041221MAINZ/RHEIN-LAHN. (3. Dezember 2021) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat die 29. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Sie tritt heute Nacht in Kraft und soll bis zum 1. Januar 2021 gültig sein. Neuerung für Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen: Wer eine Auffrischungsimpfung nachweisen kann, braucht sich bei der 2G+-Regelung nicht mehr testen zu lassen. Hier finden Sie die Verordnung. Nebenstehende Grafik können Sie hier vergrößern.

Ab 4. Dezember gelten verschärfte Regelungen in Rheinland-Pfalz

2 G Regel ab41221 staatskanzleiMAINZRHEN-LAHN. (1. Dezember 2021) Eigentlich sollte die Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 15. Dezember bestand haben. Doch die rheinland-pfälzische Landesregierung hat schon im Vorfeld der für Donnerstag tagenden Bund-Länder-Runde für den 4. Dezember eine erneute Verschärfung der Verordnung angekündigt. Für Gottesdienste soll weiterhin die 3-G-Regel angewandt werden plus Abstands- und Maskenpflicht. Was geplant ist, finden Sie hier auf einen Blick

 

Jung: Mit Sorgfalt auf Weihnachten in der Corona-Pandemie zugehen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (1. Dezember 2021) „Wir halten es angesichts der derzeitigen Situation für notwendig, die noch möglichen Lockerungen nicht umzusetzen, sondern alle Zusammentreffen unter den Bedingungen der zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen zu organisieren“, hat EKHN-Kirchenpräsident Volker Jung in einem Schreiben, das an alle 1.300 evangelische Kirchengemeinden zwischen Biedenkopf, Lahnstein und Worms ging. „Leider verlangt es die Situation, dass wir auch in diesem Jahr Weihnachten anders und neu planen müssen. Für die Vielfalt und den Ideenreichtum der Gottesdienste und Veranstaltungsformate, die Sie im letzten Jahr entwickelt haben, waren wir als Mitglieder des Krisenstabs sehr dankbar“, schrieb die für die Arbeit in den hessen-nassauischen Gemeinden zuständige Oberkirchenrätin Melanie Beiner in dem Brief. Kirchenleitung und Krisenstab sei bewusst, „mit wieviel Sorgfalt“ schon jetzt Gemeinden die Advents- und Weihnachtszeit planten. Sie dankte den Gemeinden „für die Geduld, die Sorge umeinander, Ihr Engagement und Ihr ausdauerndes Fragen und Schauen, wie es unter den Bedingungen gut gehen kann, das kirchliche Leben zu gestalten.“ Mehr Infos bietet die EKHN hier.

Zentrum Verkündigung empfiehlt Alternativen für Advent und Weihnachten - SWR berichtet aus Braubach

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (27. November 2021) Die Corona-Lage spitzt sich zu. Nachdem Gottesdienste nur noch Genesenen, Geimpften oder zertifiziert getesteten Personen erlaubt ist und bis Weihnachten kaum mit einer Entspannung zu rechnen ist, hat das Zentrum Verkündigung noch einmal ausdrücklich auf die schon im vergangenen Jahr publizierten Anregungen für alternative Angebote hingewiesen einschließlich der zwischenzeitlichen Ergänzungen. Mehr Infos dazu finden Sie hier

BRAUBACH. (27. November 2021) Wie die Kirchengemeinden auf die Corona-Lage reagieren, dazu hat das SWR-Fernsehen exemplarisch die Kirchengemeinde Braubach besucht. Hier finden Sie den Beitrag (ab Minute 18).

EKHN empfiehlt bei Chorproben auch Tests für Geimpfte und Genesene

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (26. November 2021) Der Krisenstab der EKHN hat heute seine Empfehlungen für Veranstaltungen in den Dekanaten und Kichengemeinden den seit Mittwoch geltenden Verordnungen angepasst. Dabei wird den hessischen Gemeinden für Gottesdienste empfohlen, den strengeren Regeln der Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz zu folgen (siehe Meldung unten). Für Chorproben, an denen nur noch Geimpfte, Genesene oder denen gleich gestellte Personen teilnehmen dürfen, empfiehlt die EKHN zusätzlich einen Test. Der ist auch für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vorgeschrieben; allerdings reicht dabei auch ein beaufsichtigter Schnelltest. Die gelb markierten neuen Grudsätze finden Sie hier. Fragen dazu beantwortet die Kirchenverwaltung während eines Info-Abends am 29. November.

Impfzentrum in Lahnstein ist ab heute wieder geöffnet

A OeffnungImpfzentrumLahnstein2411 2021 Foto KVRHEIN-LAHN. (24. November 2021) Das Kreis-Team des Impfzentrums Lahnstein unter Leitung des Impfzentrumkoordinators Guido Erler startete gemeinsam mit Landrat Frank Puchtler das Impfzentrum in Lahnstein. Der Landrat bedankte sich für die schnelle Umsetzung bei Koordinator Erler und seinem Team, den Ärzten, Apothekern und Mitarbeitern für ihren Einsatz für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Lahn-Kreis. Öffnungszeiten des Impfzentrums sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7 bis 15 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 12 bis 20 Uhr, Samstag von 7 bis 13 Uhr. Hier geht's zur Impftermin-Vergabe. Impfen ohne Termin ist samstags möglich. Dabei muss aber mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei weiteren Fragen steht die  Impfberatungshotline bereit unter 0800-5758100.

28. Corona-Bekämpfungsverordnung: Ungeimpfte brauchen zertifizierten Test für Gottesdienst

MAINZ/RHEIN-LAHN. (23. November 2021, 22 Uhr) Das Land Rheinland-Pfalz hat die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die heute Nacht in Kraft tritt und bis zum 15. Dezember gelten soll. Danach dürfen in Innenräumen außer bei Gottesdiensten und wichtigen anderen Ausnahmen nur noch Personen teilnehmen, die entweder geimpft oder genesen sind (so genannte 2G-Regel). Abstandsregeln, Maskenpflicht und Datenerfassung bleiben unverändert. Für Gottesdienste oder auch den Unterricht von Konfirmandinnen und Konfirmanden gelten unter anderem jetzt mindestens die 3-G-Regeln, das bedeutet für Ungeimpfte: nur unter Vorlage eines zertifzierten Testes, der nicht älter als 24 stunden ist, dürfen sie eingelassen werden. Die Verordnung finden Sie hier.

2-G-Regel ab Mittwoch für Kultur-Veranstaltungen in Innenräumen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (23. November 2021, 20 Uhr) Liegt der Hospitalisierungs-Indikator über 3 (heute erreichte er landesweit 3,5, im Rhein-Lahn-Kreis 3,3), so soll in Rheinland-Pfalz ab morgen eine 2-G-Regel für Veranstaltungen, Freizeit, Kultur, Hotels, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen gelten. Corona-Tests sollen ab dann wieder kostenlos sein. Die Änderungen sollen in einer 28. Corona-Bekämpfungsverordnung aufgelistet sein, die ab Mittwoch gelten soll; derzeit gilt noch die 27. Verordnung. Für die Ausübung der Religionsfreiheit gelten weiterhin gesonderte Regelungen. Einen Überblick über die neuen zu erwartenden Regelungen gibt diese Grafik der Staatskanzlei.   

Impfzentrum in Lahnstein ab Mittwoch wieder geöffnet

RHEIN-LAHN. (22. November 2021) Das Impfzentrum in Lahnstein wird, wie Landrat Frank Puchtler informiert, ab Mittwoch, 24. November wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag und Donnerstag 7 bis 15 Uhr sowie Mittwoch und Freitagn von 12 bis 20 Uhr, Samstag 7 bis 13 Uhr. Dazu muss ein Termin vereinbart werden über diese Website. Impfen ohne Termin ist nur samstags möglich. Dabei muss aber mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei weiteren Fragen gibt es die Impfberatungshotline unter 0800 5758100.

Im Rhein-Lahn-Kreis wird nächste Warnstufe erreicht

RHEIN-LAHN. (21. November 2021) Im Rhein-Lahn-Kreis haben an drei aufeinanderfolgenden Werktagen (Donnerstag, Freitag und Samstag) zwei Leitindikatoren die maßgeblichen Grenzwerte überschritten. Nach der derzeit geltenden 27. CoBeLVO treten daher ab morgen, Montag, 22. November, Verschärfungen ein, die unter anderem die Zahl der „nicht-immunisierten“ Personen bei Veranstaltungen reduzieren und für Schulen eine Maskenpflicht im Schulgebäude vorsehen (ausgenommen davon sind Grund-und Förderschulen). Die Einstufung in Warnstufe 2 gilt bis zum Inkrafttreten der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung, welche seitens des Landes angekündigt wurde und bereits ab Mittwoch, 24. November gültig sein soll.

EKHN-Krisenstab: Auch bei 2-G-Regel Abstand halten

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (19. November 2021) Angesichts der sich zuspitzenden Lage arbeitet auch der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau an einer Anpassung seiner Empfehlungen für die Kirchengemeinden, muss dafür aber noch die schriftichen Vorgaben des Landes abwarten. Er empfiehlt für die gemeindliche Arbeit aber bereits jetzt: Feiertagsgottesdienste sollen so geplant werden, dass Abstände eingehalten, Masken bis zum Platz und auch beim Singen getragen werden –  selbst wenn die Gottesdienste unter 2G-Bedingungen gefeiert werden. Dies empfiehlt der Krisenstab auch für alle anderen gemeindlichen Veranstaltungen in Innenräumen über die Gottesdienste hinaus. Er regt zugleich an, wie an den Feiertagen 2020 verstärkt digitale Formate zu prüfen, wie etwa live gestreamte Gottesdienste, um möglichst vielen Menschen die Beteiligung zu ermöglichen. Mehr Infos hier.

Kreis nähert sich Warnstufe 2 – Neue Corona-Bekämpfungsverordnung schon ab Montag 

RHEIN-LAHN/MAINZ. (18. November 2021) Nach der heutigen Bund-Länder-Konferenz wird voraussichtlich am Montag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft treten, wenngleich die aktuelle eigentlich bs 28. November gelten sollte. Ungeachtet dessen wurden im Rhein-Lahn-Kreis neue Höchstwerte der Inzidenzen von der Kreisverwaltung gemeldet. Erstmals überstiegen zwei Inzidenz-Parameter die Grenzwerte zur Warnstufe 2. Erreichen für das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen, wobei Sonn- und Feiertage nicht die Zählung der Werktage unterbrechen, jeweils mindestens zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in dieser Verordnung festgelegten Wertebereich, so treten die Maßnahmen der nächsten Warnstufe am übernächsten Tag in Kraft.

In evangelischen Kindertagesstätten gilt ab Mittwoch die 3-G-Regel

RHEIN-LAHN/MAINZ. (18. November 2021) Ab Mittwoch, 24. November soll in allen rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die 3-G-Regel inkraft treten. Bedeutet: Einlass auch zu evangelischen Kitas erhalten nur noch Geimpfte, Genesene und PoC-Getestete. Ohne einen der drei Nachweise darf niemand die Kita betreten. Ausgenommen ist der Außenbereich. Wer nicht geimpft ist, muss eine Bescheinigung über einen negativen PoC-Test vorlegen, ein Schnelltest reicht dafür nicht mehr aus. Fahrten zu den Teststellen zählen nicht als Arbeitszeit.

Kirchengemeinden stellen sich auf Corona-Advent und -Weihnachten ein

Corona FeatureWeihnachtDausenau1220 becrima RHEIN-LAHN. (17. November 2021) Immer mehr evangelische Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land bereiten sich angesichts der bundesweit sowie im Rhein-Lahn-Kreis dramatisch steigenden Corona-Inzidenzzahlen und Todesfälle auf alternative Angebote für ihre Advents- und Weihnachtsveranstaltungen einschließlich der Weihnachtsgottesdienste vor. Dabei wird in den Kirchenvorständen an Rhein, Lahn und Aar auch intensiv über eine Zugangsbeschränkung bei Gottesdiensten an den kommenden Sonntagen sowie an Weihnachten nachgedacht, die eine Teilnahme nur noch Personen erlaubt, die entweder genesen oder geimpft sind (2-G-Regel). Mehr zu den Planungen an Rhein, Lahn und Aar finden Sie hier.

EKHN empfiehlt entgegen Landesverordnung, auch bei 2-G mehr Abstand einzuhalten

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (12. November 2021) Auch der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat nun neue Grundsätze für Gemeinden zum Schutz vor Corona veröffentlicht. Sie empfehlen entgegen der Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz, das bis 28. November weitgehende Lockerungen verordnet hatte, wieder mehr Vorsicht walten zu lassen. So empfiehlt der Krisenstab, auch bei Gottesdiensten unter 2-G-Regelung, unbedingt die Masken- und Abstandspflicht einzuhalten. Die Empfehlungen (Änderungen sind gelb unterlegt) finden Sie hier

Im Rhein-Lahn-Kreis sind wieder mehr Impfbusse unterwegs 

a Mobile Impfbusse im Kreis Nassau Foto KVRHEIN-LAHN. (11. November 2021) Zur Erweiterung des Impfangebots wird die Impf-Bus-Kampagne in Rheinland-Pfalz fortgesetzt. Geimpft werden Johnson & Johnson und Biontech (auch Zweit- und Drittimpfungen). Wie die Kreisverwaltung mitteilt, stehen im Rhein-Lahn-Kreis folgende Termine zur Verfügung: 16. November, Parkplatz der VG-Verwaltung, Braubach, 9 bis 17 Uhr; 16. November, Löwenstein Medical, Arzbacher Str. 80, Bad Ems, 9 bis 17 Uhr; 17. November, Feuerwehrgerätehaus Hahnstätten, 9 bis 17 Uhr; 27. November, Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 9 bis 17 Uhr.

Rheinland-Pfalz lockert ab Montag Auflagen bei Veranstaltungen im Freien

MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. November 2021) Der Ministerrat hat die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung erörtert. Diese gilt ab Montag, den 8. November. Danach gilt ein Dreiklang: Mehr Boosterimpfungen, Testpflicht für Ungeimpfte im Bereich Pflege, Lockerungen im Außenbereich. Zwar verfüge der überwiegende Teil der erwachsenen Bevölkerung inzwischen über einen vollständigen Impfschutz. Allerdings drohe angesichts steigender Infektionszahlen eine deutliche Belastung in den Krankenhäusern. Aktuell sehe man eine Pandemie der Ungeimpften. Mehr Infos dazu finden Sie hier. Die novellierte Verordnung, die bis 28. November gelten soll, finden Sie hier.

EKHN aktualisiert Empfehlungen für Gottesdienste und Versammlungen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (15. Oktober 2021) Der Krisenstab der EKHN hat neue Grundsätze zum Umgang mit Gottesdiensten und Versammlungen veröffentlicht, die der aktuellen Coona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst wurden. Abstand und Maskenregeln sind auch weiterhin einzuhalten; bei Gottesdiensten im Freien besteht allerdings weitgehend keine Pficht mehr zur Kontakt-Erfassung. Die angepassten Grundsätze für unterschiedlichste Bereiche wie etwa für Konferenzen oder auch für Musikproben und -aufführungen finden Sie hier.

Corona-Bekämfungsverordnung gilt jetzt bis zum 4. November

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. Oktober 2021) Das Land Rheinland-Pfalz hat die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung bis zum 7. November verlängert. Die Änderung ist am 11. Oktober in Kraft getreten, und die Änderungen können hier abgerufen werden. Zu den drei Warnstufen finden Sie unten mehr Informationen.

EKHN aktualisiert Empfehlungen für kirchliche Versammlungen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (14. Septemer 2021) Der Krisenstab der EKHN hat seine Empfehlungen für kirchliche Verastaltungen dem neuen Warnstufen-Plan des Landes Rheinland-Pfalz angepasst. Unter anderem heißt es darin, dass bei Gottesdiensten, bei denen nicht mehr als 25 Personen zusammenkommen, nicht mehr dem Abstandsgebot unterliegen. Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich die Personenzahl der nicht vollständig Geimpften auf zehn Personen, bei Erreichen der Warnstufe 3 auf fünf Personen. Die Grundsätze mit gelb markierten Änderungen können Sie hier herunterladen.

In Rheinland-Pfalz gelten jetzt neue Warnstufen für mögliche Einschränkungen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (13. September 2021) Seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz die 26. Corona-Bekämpfungsverordnung. Danach wird nicht mehr nur die Sieben-Tage-Inzidenz für Maßnahmen zugrunde gelegt, sondern zusätzlich die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenauslastung. Die neuen Warnstufen reichen von Stufe 1 bis Stufe 3. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

26. Corona-Bekämpfungsverordnung gewährt Geimpften mehr Freiheiten

MAINZ/RHEIN-LAHN. (7. September 2021) In der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 12. September in Rheinland-Pfalz in Kraft gibt, soll es keinen Lockdown mehr geben. Ab Sonntag soll vielmehr eine neue „Ampel-Regelung“ in Kraft treten, die auch die Hospitalisierungsrate berücksichtigt. Restaurants, Geschäfte, Hotels und Kinos sollen auch bei steigenden Inzidenzwerten geöffnet bleiben, zumindest für Genesene und Geimpfte. Wer das nicht nachweisen kann, soll weiterhin mit Einschränkungen rechnen, habe der Ministerrat heute beschlossen, wie aus einem Bericht des SWR hervorgeht. Mehr Details finden Sie hier.

EKHN empfiehlt weiterhin: Gesang, wenn überhaupt, dann nur mit Maske

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (26. August 2021) Nun hat auch der Krisenstab der EKHN seine Empfehlungen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. In der Bekämpfungsverordnung hat sich zwar an den Voraussetzungen, Gottesdienste zu feiern, nichts geändert. Allerdings empfiehlt die EKHN nach wie vor, im Innern den Gemeindegesang einzuschränken und dabei Masken zu tragen. Für anlassbezogene Gottesdienste, bei denen von einem größeren Teilnehmendenkreis auszugehen ist, wie etwa Trauungen, empfiehlt der Krisenstab eine 3-G-Regel einzuführen. Auch bei diesen Gottesdiensten gelten die Hygieneregeln und das Tragen einer Maske bis zum Platz und während des Singens. Die aktualisierten Grundsätze können Sie hier nachlesen.

25. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt Montag in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (20. August 2021) Ab Sonntagnacht tritt in Rheinland-Pfalz die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Sie orientiert sich an den bundeseinheitlichen Regelungen.Dazu zählt: Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) für Aktivitäten im Innenraum, auch die von kirchlichen Veranstaltungen. Im Rhein-Lahn-Kreis liegt die Inzidenz am 21. August bei 33,5). Sie können die Verordnung hier herunterladen.

24. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt noch bis zum 22. August

MAINZ/RHEIN-LAHN. (13. August 2021) Die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes wurde noch einmal bis zum 22. August verlängert. Die aktuelle Fassung finden Sie hier.

Auch Kirchengemeinden können zusammen mit DRK Impfung anbieten

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. August 2021) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat in einem Schreiben an die Religionsgemeinschaften im Land die evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat darauf aufmerksam gemacht, dass auch diese in Zusammenarbeit mit den mobilen Teams des Deutschen Roten Kreuzes Impaktionen anbieten können. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Impfaktionen für mehr als 75 Personen (Infos unter dieser E-Mail: koordination(at)impfdokumentation-rlp.de) und solche für weniger als 75 Personen (Infos bei der DRK-Koordinierungsstelle unter Telefon 06131-2828-3330 oder E-Mail impfen(at)lv-rlp.drk.de). 

Impfungen in Lahnsten jetzt für 12- bis 18-Jährige möglich

RHEIN-LAHN. (6. August 2021) Das Impfzentrum Lahnstein impft nach Vorgaben des Landes nun auch Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren. Verimpft wird der Impfstoff Biontech. Voraussetzung ist der Nachweis des Alters, beispielsweise durch einen Ausweis, die Versichertenkarte der Krankenkasse oder das „U-Nachweisheft“. Außerdem muss ein Erziehungsberechtigter den Impfling begleiten. Ein Impfpass sollte mitgebracht werden, ist aber nicht unbedingt notwendig. Vor der Impfung gibt es ein Aufklärungsgespräch mit einem Arzt des Impfzentrums. Impfen ohne Termin ist Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr möglich. Geschlossen ist das Impfzentrum Lahnstein am 18., 19., 25. und 26. August.

Im Rhein-Lahn-Kreis steht ab 12. August Impfbus auf Aldi-Parkplätzen

RHEIN-LAHN. (2. August 2021) Zur Erweiterung des Impfangebots startet ab der kommenden Woche die Impf-Bus-Kampagne in Rheinland-Pfalz. Die geplanten Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zunächst für vier Wochen. Geimpft werden Johnson & Johnson und Biontech. Im Rhein-Lahn-Kreis stehen folgende Termine zur Verfügung: Donnerstag 12. August, 8 - 12 Uhr Aldi Nassau, Bahnhofstraße 18; Freitag 13. August, 8 - 12 Uhr Aldi Hahnstätten, Jahnstraße 35; 14 - 18 Uhr Aldi Diez, Industriestraße 10; Donnerstag 26. August, 8 - 12 und 14-18 Uhr Aldi Nastätten, Webergasse 2.

Bis 15. August gilt in Rheinland-Pfalz die konsolidierte Corona-Bekämpfungsverordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (29. Juli 2021) Ab 1. August gilt in Rheinland-Pfalz die gestern veröffentlichte konsoliderierte Fassung der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung. Änderungen ergeben sich für den kirchlichen Bereich dabei nicht. Nach wie vor gilt für alle Personen vor allem in Innenrämen der Mindestabstand von 1,50 Meter und die Maskenpflicht, bei Gottesdiensten kann diese am Sitzplatz abgenommen werden. Die Landeskirche empfiehlt, diese beim Singen aufzusetzen. Einzige Änderung: die Verordnung ist bis zum 15. August in Kraft und ist hier herunterzuladen.  

Ab sofort auch ohne Termin in Lahnstein impfen lassen

RHEIN-LAHN. (28. Juli 2021) WIe die Kreisverwaltung mitteilt, besteht ab sofort die Möglichkeit, sich im Impfzentrum des Rhein-Lahn-Kreises in Lahnstein in der Koblenzer Straße 27 ohne Termin in der Zeit von 8 bis 13 Uhr impfen zu lassen.

Kreis bietet Sonderimpfaktion in Lahnstein mit AstraZeneca

RHEIN-LAHN/LAHNSTEIN. (8. Juli 2021) Der Rhein-Lahn-Kreis bietet am Montag, 12. Juli in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz im Impfzentrum in Lahnstein eine Corona-Sonderimpfaktion durch. Im Zeitraum von 8 bis 16 Uhr können 600 Erstimpfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca verabreicht werden. Interessenten kommen zwischen 10 und 12 Uhr mit ihrem Impfausweis und dem Personalausweis ins Impfzentrum oder vereinbaren einen Termin unter der Telefonnummer 02621/6274703 (Mo. - Fr. von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zielgruppe sind Erwachsene ab 18 Jahre. Für diese Sonderimpfaktion ist die Altersbeschränkung von 60 Jahren aufgehoben. Ein anderer Impfstoff steht an diesem Tag nicht zur Verfügung. Die Zweitimpfungen folgen in der 32. Kalenderwoche mit einem mRNA-Impfstoff.

EKHN erinnert noch einmal an betriebliche Möglichkeit des Impfens

DARMSTADT/RHEIN-LAHN/KOBLENZ. (7. Juli 2021) Die EKHN weist Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen noch einmal auf die Möglichkeit hin, sich über den Betriebsärztlichen Dienst (BAD) impfen zu lassen. In Kooperation mit den EKHN-Einrichtungen und Dekanaten konnten bereits 500 Mitarbeitende aus dem gesamten Kirchengebiet eine Impfung erhalten. Für diejenigen Mitarbeitenden, die noch keine Impfung bekommen konnten, besteht die Möglichkeit, in einzelnen BAD-Zentren Impftermine zu vereinbaren. Bei entsprechendem Bedarf können sich Mitarbeitende an ihr jeweiliges Dekanat beziehungsweise an die BAD-Zentren Fulda, Seligenstadt, Gießen, Koblenz, Ludwigshafen wenden. Infos dazu hier.

Neue Empfehlungen der EKHN: Maskenpflicht und Abstand weiterhin beachten

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (6. Juli 2021) Jetzt hat auch der Krisenstab der EKHN seine Empfehlungen für Versammlungen und Gottesdienste in den Kirchengemeinden der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst. Nach wie vor bleiben die Kirchenvorstände verantwortlich fürs Hygienekonzept. Abstandsregeln und Maskenpflicht sind in geschlossenen Räumen nach wie vor zu beachten; der Gesang sollte im Innern, bei entsprechendem Abstand, auf ein Minimum begrenzt werden. Die aktualisierten Grundsätze finden Sie hier.

Neue Corona-Verordnung: Singen nach wie vor nur im Freien empfohlen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (2. Juli 2021) Heute tritt die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft, die bis zum 30. Juli gültig ist. Unter anderem wird darin empfohlen, bei Verantaltungen wie Gottesdiensten nur im Freien zu singen. Empfehlungen der Landeskirche zur Umsetzung sind für die kommende Woche angekündigt. Die Verordnung des Landes finden Sie hier.

Achtung: Empfehlungen der Landeskirche jetzt nach Ländern getrennt

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (25. Juni 2021) Die Landeskirche hat nun ihre Empfehlungen für die Hygienerichtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen nach Ländern getrennt. Die für das Dekanat Nassauer Land geltenden Empfehlungen finden Sie hier. Sie beziehen sich auf die unten beschriebene Verordnung. Empfehlungen zu Versammlungen, Gottesdiensten und Musik, die von der EKHN für das Land Hessen an die Gemeinden verschickt werden, gelten - außer für die Kirche in Lorch - NICHT fürs Dekanat Nassauer Land.

In Rheinland-Pfalz tritt 23. Corona-Bekämpfungsveordnung in Kraft – Keine Maske mehr am Platz

MAINZ/RHEIN-LAHN. (17. Juni 2021) Das Land Rheinland-Pfalz hat die 23. Corona-Bekümpfungsverordnung veröffentlicht, die am 18. Juni in Kraft tritt und bis 1. Juli gültig ist. Auch die Hygieneschutzkonzepte der Kirchengemeinden orientieren sich an dieser Verordnung. Sie finden Sie hier. An den Voraussetzungen für Gottesdienste hat sich kaum etwas geändert; allerdings muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr am Platz getragen werden; auch bei Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit gilt noch das Hygienekonzept der 22. CoBeLVO, das Sie hier finden; für die Konfirmations-Vorbereitung sind nach wie vor Präsenzveranstaltungen auch ohne Test, aber mit Absstandsregeln  möglich. Selbiges gilt für Chorproben, die im Freien bis 20 Personen weiterhin möglich sind. Eine aktualisierte Version des dreistufigen Perspektvplans finden Sie hier.

Kirchenvorstände bleiben für Schutzkonzepte verantwortlich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (8. Juni 2021) Nun hat auch der Krisenstab der EKHN seine Empfehlungen für Versammlungen und Gottesdienste entsprechend der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes angepasst. Nach wie vor liegt die Verantwortung für Regelungen bei den einzelnen Kirchenvorständen. Der Kirchenvorstand erstellt und beschließt das konkrete Schutzkonzept für die jeweilige Kirche beziehungsweisse den Versammlungsraum und entscheidet auf dieser Grundlage, wann und in welcher Form etwa zum Gottesdienst eingeladen wird. Die EKHN-Empfehlungen zu Gottesdiensten finden Sie hier, die allgemeinen zu Versammlungen finden Sie hier

Chöre bis 20 Personen können im Freien wieder proben

MAINZ/REIN-LAHN. (5. Juni 2021) Die seit einiger Zeit unter 50 liegenden Inzidenzahlen im Rhein-Lahn-Kreis ermöglichen auch wieder das Singen im Freien, sowohl bei Gottesdiensten als auch zum Proben. Letztere sind derzeit nebst der muskalischen Leitung mit bis zu 20 Personen im Freien und bis zu 10 Personen innen möglich; doppelt geimpfte Personen werden nicht mitgezählt, müssen aber ebenfalls die AHARegeln einhalten. Es gelten als Abstandsregeln im Freien zwischen den Singenden 1,5 Meter seitlich und 2 Meter in Singrichtung. Der Abstand zur musikalischen Leitung beträgt mindestens 3 Meter. Informationen dazu bietet das immer noch gültige Hygienekonzept Musik vom 21. Mai, das Sie hier finden; der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz hat diese am 2. Juni hier zusammengefasst.

 

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt heute Nacht in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (1. Juni 2021) Ab heute Nacht tritt die 22. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Für die Kirchengemeinden gibt es dabei kaum Änderungen. Grundsätzlich können jetzt Versammlungen unter freiem Himmel durch die nach dem Versammlungsgesetz zuständige Behörde unter Auflagen, insbesondere zum Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 sowie zur Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 zugelassen werden. Auch Gemeindegesang ist wieder zulässig, allerdings nur im Freien unter Einhaltung der Abstandsregeln. Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1 sowie zuzüglich einer anleitenden Person zulässig, darüber hinaus im Freien auch bei Anwesenheit einer anleitenden Person in einer Gruppe von maximal zehn weiteren teilnehmenden Personen aus verschiedenen Hausständen, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenzahl unberücksichtigt bleiben. Im Innern gilt bis 10 Personen nach wie vor die Testpflicht für Proben. Veranstaltungen und Unterricht zur Vorbereitung auf die Konfirmation sind in Präsenzform auch ohne Testung zulässig. Das ab morgen geltende Hygienekonzept für Musik ist noch nicht veröffentlicht. Die aktuelle Verordnung finden Sie hier.

Ab heute Probe im Freien bis 10 Personen: Hygieneplan vom Inzidenzwert abhängig

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. Mai 2021) Im Land Rheinland-Pfalz gibt es ein Hygiene-Konzept für den Musikbereich. Was dabei erlaubt ist und welche Regeln einzuhalten sind, richtet sich nach den aktuellen Inzidenzwerten. So sind etwa bei einer Inzidenz, die 5 Tage unter 50 liegt, wie es jetzt im Rhein-Lahn-Kreis der Fall ist, ab heute wieder Chorproben im Freien mit bis zu 10 Personen unter Einhaltung der Abstandregeln möglich. Den Hygieneplan finden Sie hier.

21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt heute in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (21. Mai 2021) Mit Wirkung vom 21. Mai tritt in Rheinland-Pfalz die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Für gottesdienstliche Versammlungen ergeben sich daraus keine Änderungen; allerdings sollen Freizeiten wieder ermöglicht werden. Sie gilt bis zum 1. Juni. Die Verordnung finden Sie hier. Gelb markiert finden Sie die wichtigsten Änderungen in dieser Begründung zur 21. Bekämpfungsverordnung.

In Rheinland-Pfalz gilt außerdem ein dreistufiger Perspektivplan bis Fronleichnam (2. Juni). Diesen finden Sie hier.

20. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt heute in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (13. Mai 2021) Seit heute gilt in Rheinland-Pfalz die 20. Corona-Bekämpfungsverordnung. Für gottesdienstliche Versammlungen gilt weiterhin die Einhaltung der strengen Abstandsregeln. Versammlungen im öffentlichen Raum bedürfen auch weiterhin der Genehmigung der Kreisverwaltung beziehungsweise der Ordnungsämter. Die Verordnung finden Sie hier

Ab Samstag gelten wieder neue Regelungen im Rhein-Lahn-Kreis

RHEIN-LAHN. (6. Mai 2021) Nachdem der Inzidenzwert im Rhein-Lahn-Kreis fünf Werktage unter 100 lag, tritt ab Samstag, 0 Uhr, wieder die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in Kraft, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Neben dem Wegfall der nächtlichen Ausgangssperre, können auch einer Reihe von Geschäften unter strengen Auflage wieder öffnen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren können draußen in einer Gruppe mit bis zu 20 anderen Kindern zzgl. eines Trainers oder einer Trainerin kontaktfrei Sport machen. Eine Übersicht der geltenden Corona-Regeln finden Sie hier.

Weniger Personen bei Beerdigungen – Geld für Tests in Konfi- und Gemeindearbeit

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (28. April 2021) Der Krisenstab der EKHN hat seine Empfehlungen für Versammlungen in den Kirchegemeinden dem neuen Infektionssschutzgesetz angepasst; wobei es darin kaum Änderungen zu den bisherigen Empfehlungen für Gottesdienste gibt; je nach Inzidenzwert könnte die Zahl der Teilnehmenden bei Beerdigungen beschränkt werden. Die Grundsätze mit den gelb markierten Änderungen finden Sie hier für Gottesdienste und hier für andere Versammlungen. Außerdem hat die EKHN die Einmalzahlungen für Corona-Schutzmaßnahmen noch einmal neu aufgelegt, die etwa für die vorgeschriebenen Testungen eingesetzt werden können. Die Mittel verteilen die Dekanate. 

Ab Samstag gelten auch im Rhein-Lahn-Kreis bundeseinheitliche Maßnahmen

RHEIN-LAHN/BERLIN. (23. April 2021) Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, gelten künftig bundeseinheitliche Maßnahmen zum Infektionsgeschehen. Das haben Bundestag und Bundesrat mit der Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Bundesregelung tritt am Samstag, den 24. April um 0 Uhr in Kraft und löst die Allgemeinverfügung des Rhein-Lahn Kreises vom 14. April 2021 ab, wie die Kreisverwaltung mitteilt. Nähere Details zu dem Gesetz finden Sie hier. Eine sehr verständliche FAQ-Liste, was die Änderungen bedeuten, finden Sie hier. Erst bei einem kreisweiten Inzidenzwert, der an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt, sind Aufhebungen der Maßnahmen möglich. 

Ausgangssperre für den Rhein-Lahn-Kreis tritt ab Freitag in Kraft

RHEIN-LAHN. (14. April 2021) Der Rhein-Lahn-Kreis hat gemäß der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz eine Allgemeinverfügung mit einschränkenden Schutzmaßnahmen erlassen, die ab Freitag, 16. April, in Kraft tritt. Dazu zählt eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Die Allgemeinverfügung soll zunächst bis einschließlich 25. April gelten. Welche Einschrönkungen noch damit verbunden sind, lesen Sie hier.

18. Corona-Bekämpfungsverordnung leicht geändert

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. April 2021) Heute tritt eine leichte Änderung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Danach sind die darin vorgeschriebenen Tests nicht mehr erforderlich, wenn Personen eine vollständige Impfung nachweisen können. Außerdem sollen in Kindertagesstätten zur Einhaltung der Hygieneregelungen und der Aufrechterhaltung eines planbaren Angebots der Kinderbetreuung soll im Einvernehmen zwischen den Beteiligten vor Ort die Kinderbetreuung in möglichst (teil-)festen Angeboten erfolgen. Dabei soll pädagogisches Personal möglichst fest diesen Angeboten zugeordnet werden. Sie ist gültig bis zum 25. April und ist hier herunterzuladen.

Ostern wie Weihnachten: Präsenzgottesdienste unter strengen Auflagen möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (25. März 2021) Seit dem Mittag des 25. März ist klar: Gottesdienste können unter den bestehenden Auflagen auch an den bevorstehenden Feiertagen präsentisch gefeiert werden. Das hat die Evangelische Kirche in Hessen und Nasssau am Mittag nach Spitzengesprächen mit Vertretern der Kirchen und der Länder bekannt gegeben. Am Abend will der Krisenstab die Gemeinden über Rahmenrichtlinien informieren. Sie werden sich an den Vorgaben zu den Weihnachtsgottesdiensten orientieren. Einen Beitrag dazu finden Sie hier. Mittlerweile hat auch der Krisenstab der EKHN eine Orientierungshilfe puliziert, die Sie hier finden.

Land veröffentlicht 18. Coronabekämpfungsverordnung in Fassung vom 20. März

MAINZ/RHEIN-LAHN. (24. März 2021) Das Land Rheinland-Pfalz hat die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am 22. März in Kraft getreten ist und entgegen des Bund-Länder-Beschlussess nur bis zum 11. April gültig ist. Änderungen für die Ausübung der Religionsfreiheit sind darin nicht vorgesehen. Die Fassung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier. Eine Auslegungshilfe finden Sie hier.

Bund und Rheinland-Pfalz wollen an höchsten Feiertagen keine Präsenzgottesdienste

MAINZ/RHEIN-LAHN. (23. März 2021) Vollkommen überraschend für die evangelische und die katholische Kirche haben Bund und Länder die Religionsgemeinschaften in ihrem heute Nacht verabschiedeten Beschluss dazu aufgefordert, auf Präsenzgottesdienste über die Feiertage von Gründonnerstag bis Ostermontag zu verzichten. Den Beschluss finden Sie hier. Ob und wie dies auch in die neue Corona-Bekämpfungsverordnung einfließt, ist noch unklar. Der SWR berichtet, Ministerpräsidentin Malu Dreyer habe nach einem Gespräch im Ältestenrat gesagt, dass es die klare Erwartung an die Kirchen gebe, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Den Beitrag finden Sie hier. Die bisherigen Einschränkungen sollen darüber hinaus bis zum 18. April gelten.

Ab Dienstag gelten im Rhein-Lahn-Kreis wieder stärkere Einschränkungen

RHEIN-LAHN. (14. März 2021) Die Lockerungen währten nicht lange: nachdem der Inzidenzwert im Rhein-Lahn-Kreis seit mehr als drei Tagen über 50 liegt,  muss der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag in Kraft tritt. Der Einzelhandel muss zum Terminshopping zurückkehren. Sportliche Aktivitäten sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen im Freien erlaubt. Auch der Kulturbereich ist betroffen. Hier ist der Proben- und Auftrittsbetrieb untersagt. Die erordnung gilt bis 28. März.

Kaum Änderungen für Kirchengemeinden nach Bund-Länder-Gespräch – 17. Bekämpfungsverordnung

BERLIN/MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. März 2021) Das Bund-Länder-Gespräch zur Corona-Pandemie hat für die evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land keine Veränderungen ergeben. Danach bleiben die bisherigen Kontaktbeschränkungen noch bis zum 28. März in Kraft. Ab 15. März sollen aber wieder alle Kindertagesstätten geöffnet werden. Stufenweise Lockerungen beziehen sich weitgehend auf den Handel, allerdings abhängig von einem Inzidenzwert von unter 100 beziehungsweise unter 50; der zuletzt genannte Inzidenzwert von 35 findet keine Erwähnung mehr. Maßgebend bleibt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Diese finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz beschließt Anpassungen an Nachbarländer zum 1. März

MAINZ/RHEIN-LAHN. (26. Februar 2021) Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz hat heute Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen. So tritt zum 1. März eine Änderungsverordnung in Kraft, die leichte Lockerungen, etwa für die teilweise Öffnung von Gartencentern vorsieht. An der bisher schon möglichen Ausübung der Religionsfreiheit unter den geltenden Hygienevorschriften ändert sich nichts im Vergleich zu den Auflagen im November 2020. Aber das Kita-Personal kann sich jetzt impfen lassen (sieh nächste Meldung). Mehr Infos dazu finden Sie hier. Eine Auslegungshilfe mit den eingearbeiteten Änderungen finden Sie hier.

Personal in evangelischen Kindertagesstätten kann sich ab Samstag zum Impfen anmelden

MAINZ/RHEIN-LAHN. (25. Februar 2021) Das Personal der evangelischen Kindertagesstätten kann sich ab 27. Februar für eine Impfung gegen das Corona-Virus registrieren lassen und zwar über dieses Online-Portal. Das geht aus einem Schreiben des Landesjugendamtes an die Einrichtungen und Träger wie Dekanat und Kirchengemeinden hervor. Die Zuordnung zu einem der Impfzentren erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Ausnahmen gibt es für Beschäftigte, die außerhalb von Rheinland-Pfalz ihren Wohnort haben. Dies gilt für alle Personen, die in der Kita arbeiten und nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Nähere Infos gibt es hier oder über die Hotline 0800-5758100.

Kitas in Bad Ems bleiben entgegen landesweiter Öffnung geschlossen

BAD EMS/RHEIN-LAHN. (22. Februar 2021) Obwohl in Rheinland-Pfalz für heute angekündigt, bleiben die Grundschulen in Bad Ems weiterhin geschlossen. Die bislang geöffneten Kindertagesstätten, darunter auch die evangelische Kindertagesstätte Arche Noah, werden ebenfalls geschlossen. Damit reagiert der Rhein-Lahn-Kreis nach einer Anregung von Stadtbürgermeister Oliver Krügel auf die in der Kreisstadt stark ansteigende Anzahl von Infizierungen mit Mutanten des Corona-Virus, der in zwei Kitas nachgewiesen wurde.  

Land veröffentlicht konsolidierte Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (13. Februar 2021) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat eine konsolidierte Fassung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Änderungen, was die Ausübung der Religionsfreiheit anbelangt, gibt es darin nicht. Auch der Regelbetrieb bei dringendem Bedarf in den evangelischen Kindertagesstätten wird unverändert fortgesetzt ebenso wie die anlasslos mögliche Testung des Personals. Das Land prüft jedoch eine höhere Impfpriorisierung für Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung. Die aktuelle Fassung gilt bis zum 28. Februar und ist hier zu finden. Eine aktualisierte Auslegungshilfe mit Stichworten finden Sie hier

Lockdown in jetziger Form soll bis zum 7. März fortgesetzt werden – Grundschulen öffnen

RHEIN-LAHN/BERLIN. (10. Februar 2021) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch sollen die derzeit bis 14. Februar geltenden Beschränkungen noch bis zum 7. März aufrecht erhalten werden, um Infektionen mit dem Covid-Virus und seiner Mutationen sowie daraus resultierender Todesfälle weiter zu reduzieren. Ob es im Rhein-Lahn-Kreis tatsächlich so kommt, darüber entscheidet das Land Rheinland-Pfalz mit einer entsprechenden Fortsetzung oder Neuauflage seiner Corona-Bekämpfungsverordnung, die noch bis 14. Februar gültig ist. Erst dann steht auch fest, ob sich für die Kirchengemeinden etwas ändert. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat allerdings angekündigt, dass die Grundschulen am 22. Februar wieder für einen Wechselunterricht geöffnet werden.

Hohe Inzidenz im Kreis: Für Pflegeheime gilt jetzt eine Test-Pflicht für jeden Besuch

RHEIN-LAHN. (8. Februar 2021) Der Inzidenzwert von 76,9 im Rhein-Lahn-Kreis hat Auswirkungen auf die Öffnung der Pfegeheime. Weil der Wert damit über dem Landesdurchschnitt (57,6) liegt, gelten strengere Regelungen. So ist ein Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung jetzt vor jedem Besuch verpflichtend. Am Mittwoch (10. Februar) wird in einem Bund-Länder-Gespräch über eine Fortsetzung der Einschränkungen beraten, deren Beschlüsse für die Länder allerdings nicht verpflichtend sind. Ursprünglich sollte über Lockerungen des Lockdown erst bei einem Inzidenzwert von unter 50 entschieden werden. Derzeit leigt der bundesweite Durchschnittswert immer noch bei 72,8.

Landeszentrale für Gesundheitsförderung informiert über Impfungen

MAINZ/RHEN-LAHN. (28. Januar 2021) Das nächste „Gesundheitstelefon“ der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) greift in seiner neuesten Ansage das Thema Corona-Impfung auf. Um die Fragen, die viele Menschen dazu haben, verständlich beantworten zu können, ist der Text dieses Mal etwas länger als sonst. Im Rhen-Lahn-Kreis wurden die Impfungen vor wenigen Tagen eingestellt, weil es keinen Impfstoff mehr gibt. Infos zum Gesundheitstelefon finden Sie hier.

Land publiziert Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (22. Januar 2021, 22 Uhr) Das Land Rheinland-Pfalz hat die Änderungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 25. Januar in Kraft tritt und bis 14. Februar gilt. Dazu zählt, dass Zusammenkünfte mit voraussichtlich mehr als zehn Teilnehmenden der zuständigen Behörde mit einer Frist von mindestens zwei Werktagen vor der Zusammenkunft anzuzeigen oder in sonstiger geeigneter Form bekannt zu geben sind, sofern keine generellen Absprachen mit der zuständigen Behörde getroffen wurden; außerdem die verschärfte Maskenpflicht. Die Kreisverwaltung kann auch unter einem Inzidenzwert von 200 strengere Maßnahmen anordnen; Ziel ist eine Inzidenz von 50. Die Änderungen zur Verordnung finden Sie hier. Eine ausführliche Begründung zu den Änderungen, die auch Gottesdienste ausdrücklich beinhaltet, finden Sie hier.

Landeskirche veröffentlicht neue Grundsätze für gottesdienstliche Versammlungen

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (22. Januar 2021) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat ihre Grundsätze für gottesdienstliche Versammlungen inder Coronaa-Pandemie den in einem Bund-Länder-Gespräch vereinbarten Beschlüssen angepasst. Auch wenn die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes nach Angaben aus der Staatskanzlei erst am 25. Januar in Kraft treten soll und auch noch nicht veröffentlicht ist, empfiehlt der Krisenstabb der EKHN den Kirchengemeinden, in denen noch analoge Gottesdienste gefeiert werden, bereits an diesem Sonntag (24. Januar) eine Gottesdienstteilnahme nur noch mit medizinischen Schutzmasken (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) zuzulassen. Die geänderten Grundsätze finden Sie hier.

Medizinische Schutzmasken für Gottesdienste und Anmeldepflicht angekündigt

RHEIN-LAHN. (19. Januar 2021, 22 Uhr) Im heutigen Bund-Länder-Gespräch zum weiteren Vorgehen zum Schutz in der Corona-Pandemie wurden eine Pflicht für das Tragen mediznischer Schutzmasken (mindestens FFP2-Standard) und zur Anmeldung von Versammlungen mit mehr als 10 Personen angekündigt. Ob das so kommt, entscheiden die Bundesländer in entsprechenden Verordnungen. Noch gilt bis 31. Januar die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, deren Änderungen ab Montag, 25. Januar gelten sollen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin hat bereits angekündigt, die Beschränkungen bis 14. Februar zu verlängern. Sobald es eine veränderte Veordnung gibt, publizieren wir sie hier.

Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden bleibt weiterhin nur digital erlaubt

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (13. Januar 2021) Der Krisenstab der EKHN hat seine Handlungsempfehlungen noch einmal den neuen Coron-Verordnungen angepasst. Der Konfi-Unterricht bleibt in analoger Form weiterhin untersagt. Sie finden diese hier: Grundsätze zum Schutz in Versammlungen und Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen.

15. CoBeLVO: Kontaktbeschränkungen von Weihnachten gelten weiterhin für Gottesdienste

MAINZRHEIN-LAHN. (8. Januar 2021, 20 Uhr) Jetzt ist es amtlich: Das Land Rheinland-Pfalz hat die 15. Corona-Bekämfungsverordnung veröffentlicht. Danach bleiben die Auflagen vom 15. Dezember aufrecht und können bei entsprechendem Inzidenzwert auf Anordnung der Kreisverwaltung noch verschärft werden. Erhalten bleibt auch der Regelbetrieb in Kindertagesstätten „bei dringendem Bedarf“. Die aktuelle Verordnung, die ab Montag in Kraft tritt, finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz übernimmt weitgehend verschärfte Kontaktbeschränkungen ab 11. Januar

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Januar 2021, 17 Uhr) Offiziell ist es in einer Verordnung zwar noch nicht formuliert, aber das Land Rheinland-Pfalz wird sich ab Montag fast umfassend, wie am Dienstag in einer Bund-Länder-Konferenz vereinbart, den verschärften Kontaktbeschränkungen anpassen. Auch im Rhein-Lahn-Kreis steigen Infektions- und Todeszahlen weiterhin. Damit bleiben auch die Einschränkungen für Gottesdienste (maximal 100 Besucher, Abstandsgebot, Maskenpflicht, Gesangsverbot und Anmeldepflicht) erhalten. Eine Pressemeldung der Staatskanzlei zur bevorstehenden 15. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.   

Besuchsbeschränkungen und Tests in Pflegeeinrichtungen bleiben bis 10. Februar

MAINZ/RHEIN-LAHN. (5. Januar 2021) Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen werden in Rheinland-Pfalz künftig verpflichtend per Antigen-Schnelltest auf eine Corona-Erkrankung getestet, wenn die Einrichtung in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt liegt, in denen die 7-Tage-Inzidenz höher ist als im Landesdurchschnitt. Die entsprechende Änderungsverordnung tritt heute in Kraft. Sie regelt außerdem, dass bereits bestehende Schutzmaßnahmen bis zum 10. Februar verlängert werden. Dies betrifft unter anderem die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, in der Einrichtung dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.

Am Donnerstag öffnet das Impfzentrum des Rhein-Lahn-Kreises in Lahnstein

RHEIN-LAHN. (5. Januar 2021) Am Donnerstag, 7. Januar, öffnet das Impfzentrum des Rhein-Lahn-Kreises in Lahnstein. Die Terminvergabe für die Impftermine im Stationären Kreis-Impfzentrum erfolgt durch die zentrale Terminvergabestelle des Landes seit dem 4. Januar über die Telefonnummer 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de. Dort können zunächst nur Personen, die der am höchsten priorisierten Gruppe angehören, einen Termin beantragen. In den Alten- und Pflegeheimen des Kreises sind seit Montag mobile Impfteams unterwegs.

Kostenlose Tests für die Teams evangelischer Kindertagesstätten

MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. Januar 2021) Noch bis zum 18. Januar können sich alle Fachkräfte, die in rheinland-pfälzischen Kindertagesstätten tätig sind, einmalig anlasslos und kostenfrei ausschließlich in den örtlichen Testzentren auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PoC-Antigen-Test testen lassen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) hat dazu heute eine Information auch an die evanggelischen Kitas im Dekanat Nassauer Land herausgegeben. Fachkräfte benötigen zur Nutzung des Angebots eine entsprechende Bescheinigung der Einrichtung.

Auch im Internet Urheber- und andere rechtliche Vorgaben beachten

RHEIN-LAHN. (19. Dezember 2020) Derzeit werden im Dekanat Nassauer Land aufgrund der Coronakrise immer noch große Mengen an Daten und Beiträgen in jedweder Form ins Internet hochgeladen. Deshalb sei noch einmal an den Hinweis vom April dieses Jahres erinnert: Dabei sind viele unterschiedliche Rechte, insbesondere auch das Urheberrecht zu wahren, um weder mit dem Siebten Gebot noch mit den Rechteinhabern in Konflikt zu geraten. Wer außer seinem eigenen Text, seinem selbst geschossenen Foto oder seinem selbst komponierten Lied Werke Dritter publiziert, sollte die rechtlichen Genehmigungen dafür eingeholt haben, selbiges gilt auch für die Abbildung von Personen und es gilt grundsätzlich für den gedruckten Gemeindebrief ebenso wie für den elektronisch verschickten Newsletter oder das aufwändig gedrehte Video auf YouTube und anderen digitalen Plattformen. Die Website des Zentrums Verkündigung bietet hilfreiche Infos zu Gema und Nutzungsrechten. Grundsätzliche Infos zu rechtlichen Fragen sind auch hier zusammengefasst.

Maximale Besucherzahl bei Gottesdiensten im Freien auf 100 Personen beschränkt

MAINZ/RHEIN-LAHN. (18. Dezember 2020, 20 Uhr) Großveranstaltungen sind in Rheinland-Pfalz ohnehin schon lange verboten. Was das konkret für die Heilig-Abend-Gottesdienste bedeutet, hat die Landesregierung heute Abend der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mitgeteilt. Danach wurde die Höchsteilnehmerzahl vom Land auf 100 Personen beschränkt. Aktuelles dazu hier. Im Dekanat Nassauer Land haben aber ohnehin mittlerweile die Hälfte aller Kirchengemeinden ihre Präsenzgottesdienste abgesagt. Kreativere Alternativ-Angebote finden Sie hier

EKHN-Krisenstab veröffentlicht neue Handlungsanweisungen – Inzidenzwert von 200 als Orientierung

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (17. Dezember 2020) Ungeachtet der Tatsache, dass viele Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land keine Präsenzgottesdienste über die Weihnachtsfeiertage anbieten, hat der Krisenstab der Landeskirche heute neue Handlungsanweisungen für Gottesdienste herausgegeben. Eine Anmeldung ist für Angebote drinnen und draußen auf alle Fälle vorgeschrieben. Außerdem empfiehlt die EKHN den Gemeinden, ab einem Inzidenzwert von 200 auf jeden Fall eine Absage der Präsenzgottesdienste zu prüfen. Für eine Absage können aber auch bei niedrigeren Inzidenzzahlen etwa die räumlichen Verhältnisse und personelle Ressourcen (Ehrenamtliche für Ordnungsdienste und ähnliches) eine Rolle spielen, heißt es in dem Schreiben an die Gemeinden. Die neuen Grundsätze für gottesdienstliche Veranstaltungen finden Sie hier

Kirchenpräsident Jung: Ansprechbar bleiben und verantwortlich feiern

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (16. Dezember 2020) Die evangelischen Kirchen wollen in der Corona-Pandemie an Weihnachten für die Menschen ansprechbar bleiben und verantwortlich mit den Gottesdiensten an den Feiertagen umgehen. Das hat der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung heute gesagt. So sei die Seelsorge für Menschen in der durch die Pandemie belastenden Situation angesichts vieler Kranker und zunehmender Todesfälle derzeit besonders wichtig. Am Donnerstag soll den Kirchengemeinden eine aktualisierte Orientierungshilfe an die Hand gegeben werden. Den ganzen Beitrag finden Sie hier

Erste Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land sagen Weihnachts-Gottesdienste ab

RHEIN-LAHN. (15. Dezember 2020) Auch wenn es die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes theoretisch erlauben würde: Die ersten Kirchengemeinden im Dekanat Nassaueer Land haben ihre innen wie außen geplanten Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen abgesagt, um einen weiteren Anstieg der Todeszahlen von Menschen, bei denen der Corona-Virus nachgewiesen wurde, zu vermeiden. Dazu zählen etwa die Kirchengemeinden Flacht, Holzappel, Kaub, Miehlen, Nastätten und Oberlahnstein. Einige Kirchenvorstände haben für diese Woche Sondersitzungen angesetzt, um darüber zu entscheiden.

Land veröffentlicht 14. Corona-Bekämpfungsverordnung – Gottesdienste nicht betroffen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (14. Dezember 2020) Die Landesregierung hat heute Abend die 14. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab Mittwoch, 16. Dezember bis zum 10. Januar gültig ist. Hier finden Sie die Verordnung.

Dreyer: Shutdown notwendig, um Menschenleben zu retten und wirtschaftlich

MAINZ/RHEIN-LAHN. (14. Dezember 2020) Eine Rechtsgrundlage des Landes Rheinland-Pfalz für die gestern in einer Bund-Länder-Konferenz gefassten Vereinbarungen gibt es noch nicht. Aber Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat in einer Veröffentlichung der Landesregierung auf die Notwendigkeit der Einschränkungen hingewiesen, die ab Mittwoch in Rheinland-Palz gelten sollen. Hier der Beitrag.

Lockdown: Noch keine Entscheidungen zu Gottesdiensten an den Feiertagen

BERLIN/RHEIN-LAHN. (13. Dezember 2020) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch über einen „harten“ Lockdown für die kommenden drei Wochen ist noch nicht darüber entschieden, ob und wie über die Weihnachtsfreiertage Gottesdienste gefeiert werden dürfen. Kanzelerin Angela Merkel sagte in einer Pressekonferenz, dass das Innenministerium die Frage mit den Relegionsgemeinschaften besprechen werde. Nachdem  – auch im Rhein-Lahn-Kreis – die Zahlen von Infizierten und Verstorbenen seit Oktober deutlich in die Höhe schnellten, sollen ab Mittwoch ähnlich harte Kontakbeschränkungen gelten wie zu Begnn der Pandemie im März; damals waren über Karfreitag und Ostern sämtliche Gottesdienste verboten. Mehr Informationen kündigte Kirchenpräsident Volker Jung für Mitte der Woche an. Hier lesen Sie einen Beitrag dazu.

Landesregierung will nur für Weihnachtstage leichte Lockerungen

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Dezember 2020) „Die Todesfälle bei Covid-19-Patienten und -Patientinnen nehmen zu. Das werden wir nicht hinnehmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des Ministerrates, der sich heute mit den Regelungen für Weihnachten und Silvester befasst hatte. „Die Trendwende ist bundesweit nicht eingetreten“, so die Ministerpräsidentin. Deshalb habe der Ministerrat jetzt striktere Maßnahmen für die Zeit über den Jahreswechsel hinaus beraten. Weihnachtslockerungen sollen demnach allenfalls vom 23. bis zum 27. Dezember gelten. Die Zahl von 10 Menschen, die sich treffen können, sollte auf maximal drei Hausstände begrenzt werden. Was tatsächlich an Weihnachten erlaubt ist, wird sich erst am 20. Dezember herausstellen, wenn die jetzige Verordnung spätestens endet

Landesregierung und Evangelische Kirchen rufen zu Geduld und Solidarität auf

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Dezember 2020) „Es zeigt sich immer deutlicher, dass Corona nicht nur verbindet, sondern auch spaltet. Weil die Menschen unterschiedlich von der Pandemie betroffen sind und weil die Verächter unserer freien Gesellschaft die Pandemie als Vehikel für ihre Wut und ihren Hass nutzen. Auch wenn Corona bei allen an den Nerven zerrt, werden wir im nächsten Jahr weiter viel Geduld und Solidarität brauchen.“ Das haben Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken nach einem Gespräch des Ministerrats mit den evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz erklärt. Mehr dazu lesen Sie hier. 

EKHN gibt neue Schutzkonzepte für Weihnachtsfeiertage heraus – Kein Gesang

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (4. Dezember 2020) Die EKHN hat heute neue Muster-Hygieneschutz-Konzepte an die Kirchengemeinden gesendet, die unter Vorbehalt bis zum 10. Januar gelten sollen und die mit den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz abgestimmt wurden. Unabhängig von der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes sollen diese etwas Planungssicherheit für die Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen geben. So enthält sie Informationen zu Gottesdiensten im Freien und der Nutzung von Gemeindehäusern und wichtige Hinweise zum Einsatz von Heizungen. Im Zweifelsfall entscheidet das Gesundheitsamt des Rhein-Lahn-Kreises. Hier die Dokumente:

Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen

Empfehlungen der Baureferate der Kirchenverwaltung der EKHN zum Betrieb von Kirchenheizungen und zum Lüften in der Corona-Pandemie

Muster-Schutzkonzept für gottesdienstliche Versammlungen

Muster-Schutzkonzept für Weihnachtsgottesdienste im Freien 

Muster-Schutzkonzept zur Öffnung der Gemeindehäuser für Versammlungen

 

Land veröffentlicht neue Corona-Bekämpfungsverordnung

RHEIN-LAHN/MAINZ. (27. November 2020) Die Landesregierung hat heute Abend die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 1. Dezember in Kraft tritt und bis 20. Dezember gültig ist. Danach sind auch bei Andachten im Freien Mund-Nasen-Maske zu tragen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. Ausnahmen kann die Kreisverwaltung genehmigen. Klar geregelt ist der Verwandtschaftsgrad und die Zahl von Personen, die an einer Beerdigung teilnehmen dürfen. Hier geht's zur neuen Verordnung.

Kirche und Landesregierung tauschen sich über Advents- und Weihnachtsgottesdienste aus

RHEIN-LAHN/MAINZ. (26. November 2020, 13 Uhr) Stehen Gottesdienste an der Krippe auf der Kippe? Nach dem Bund-Länder-Gespräch tauschen sich derzeit die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Landesregierung in Rheinland-Pfalz darüber aus, welche Gottesdienstformen geeignet sind, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Zumindest als „Großveranstaltung“ sollen sie verboten werden. Was das konkret bedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar. Hier eine aktuelle Pressemeldung der EKHN. Am Montag endet die Laufzeit der bisherigen Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz. Am morgigen Freitagnachmittag (27. November) will der Ministerrat die neue Verordnung beschließen.

Bund und Länder wollen Beschränkungen bis 20. Dezember verlängern

RHEIN-LAHN/BERLIN. (25. November 2020) Bund und Ländern haben sich heute darauf geeinigt, die bis 30. November geltenden Hygiene-Regeln bis zum 20. Dezember zu verlängern. Welche Auswirkungen damit für Religionsgemeinschaften und die Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land verbunden sind, muss das Land Rheinland-Pfalz regeln. Auch welche Einschränkungen es für Weihnachtsgottesdienste geben wird, ist noch offen. Zu den Ergebnissen der Vereinbarungen finden Sie hier eine Zusammenfassung

Gespräch mit dem Krisenstab der EKHN zur Corona-Situation

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (3. November 2020) Der Leiter der hessen-nassauischen Kirchenverwaltung Heinz Thomas Striegler und andere Mitglieder des Krisenstabes der EKHN stehen am Donnerstag, 5. November von 16 bis 17 Uhr in einer Zoom-Konferenz bereit, um sich mit allen Interessierten über die Corona-Situation und den Umgang der Kirche mit ihr auszutauschen. Unter diesem Link können Sie bei rechtzeitiger Einwahl teilnehmen.

Land veröffentlicht neue Corona-Bekämpfungsverordnung - EKHN mahnt zu mehr Vorsicht als die Verordnung

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. Oktober 2020) Das Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat heute Abend die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die ab 2. November in Kraft tritt und bis zum 30. November gültig ist. Daraus ergeben sich auch Änderungen für kirchliche Veranstaltugen. Versammlungen unter freiem Himmel können auch weiterhin auf Antrag durch die nach dem Versammlungsgesetz zuständige Behörde unter Auflagen genehmigt werden. Für Gottesdienste gilt ein verdoppelter Sicherheitsabstand. Hier finden Sie die neue Verordnung. Unklar ist, inwieweit die Erläuterungen mit den FAQs des Landes zur Verordnung aktuell sind, die Sie hier finden. Auch die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), der die Kirchengemeinden im Rhein-Lahn-Kreis angehören, hat Empfehlungen veröffentlicht, die wesentlich deutlicher auf Vorsichtsmaßnahmen setzen als die aktuelle Landesverordnung und die Sie hier finden. So wird darin etwa empfohlen, dass Gottesdienstbesucher die Mund-Nasen-Maske auch am Platz aufbehalten, während die Landesverordnung das Absetzen erlaubt.

Jetzt heißt es Warten auf neue Verordnung des Landes

RHEIN-LAHN. (29. Oktober 2020) Nachdem sich Bund und Länder gestern auf neue Schutzmaßnahmen geeinigt haben, um eine weitere unkontrollierte Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, fragen sich viele Kirchengemeinden, was das für ihre Angebote im kommenden Monat bedeutet. Das rheinland-pfälzische Corona-Kabinett tagt heute, um die mit Bundeskanzlerin Angela Merkel verabredeten Beschlüsse in einer Verordnung umzusetzen. Für den späten Nachmittag sind entsprechende Informationen angekündigt. Auf Grundlage der Beschlüsse der Landesregierung wird auch der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau seine Empfehlungen an die Kirchengemeinden zu einer konkreten Umsetzung aktualisieren.

Warnstufe Rot: Maskenpflicht gilt auch am Sitzplatz – Mehr Platz pro Person

RHEIN-LAHN. (27. Oktober 2020) Das ging schnell: Gestern erst knackte der Inzidenzwert die Orange-Marke; heute ist im Rhein-Lahn-Kreis die Warnstufe Rot erreicht. Das hat unter anderem auch Auswirkungen auf Veranstaltugen in kirchlichen Räumen. Ein Auszug aus den offiziellen vom Land vorgesehen Aktionsplan: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen). Auch eine Platzerweiterung auf 20 Quadratmeter pro Personen bei Veranstaltungen kann verfügt werden. Die konkreten Maßnahmen werden jetzt von der Task-Force des Kreises angeordnet.

Land hat Corona-Bekämpfungsverordnung aktualisiert

MAINZ/RHEIN-LAHN. Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat eine konsolidierte Fassung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht. Diese ist jetzt nicht nur bis zum 31. Oktober, sondern bis zu 30. November gültig. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Task-Force des Rhein-Lahn-Kreises bereitet Warnstufe Orange vor 

RHEIN-LAHN. (20. Oktober 2020) Die Rhein-Lahn-Kreis-Task-Force unter der Leitung von Landrat Frank Puchtler hat Vorbereitungen getroffen, falls der Inzidenzwert über die kritische Grenze von 35 steigen sollte. Die damit verbundene Warnstufe „Orange“ sieht dann eine Erweiterung der Schutzmaßnahmen vor, die sich auch auf gottesdienstliche Veranstaltungen auswirken, zum Beispiel die Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 Quadratmeter; eine Erweiterung der Maskenpflicht an stark frequentierten Orten oder die Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen im öffentlichen Raum, aber auch für private Feiern.

Ampel-Regelung kann auch Schutzmaßnahmen verändern

MAINZ/RHEIN-LAHN. (29. September 2020) Auch im Rhein-Lahn-Kreis mit seinen rund 123.000 Einwohnern gilt seit heute eine Ampel-Regelung bei einem deutlichen Anstieg der Infizierungen. Der Warn- und Aktionsplan RLP sieht drei Warnstufen vor:

  • Gelb: 7-Tage-Inzidenzwert von 20 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Orange: 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten
  • Rot: 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird an mehr als 5 Tagen überschritten

Das hat etwa Auswirkungen auf den Gebraauch von Mund-Nasen-Masken während des Gottesdienstes oder auch eine Begrenzung der maximalen Besuchszahl in Räumen oder im Freien. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Neu von der EKHN: Hilfen für Online-Gottesdienste

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (25. September 2020) „Gottesdienste im digitalen Raum“. So heißt eine neu zusammengestellte EKHN-Broschüre, die Hilfestellungen für Online-Gottesdienste anbietet. Die Corona-Pandemie hat viele Gemeinden dazu gebracht, ihre Gottesdienste digital zu feiern. Dabei haben sie in kurzer Zeit viel Wissen und Können erworben. Sie haben neue Formate und Formen entwickelt, um Andachten und Gottesdienste zu streamen und im Internet zu verbreiten. Die Veröffentlichung „Gottesdienste im digitalen Raum“ fasst Erfahrungen und Tipps zusammen und macht Vorschläge sowohl für kurze Formen der Verkündigung von etwa fünf oder 15 Minuten als auch für längere digitale Gottesdienst-Formate. Hier finden Sie die Broschüre.

Schutzkonzepte für Versammlungen, Musik, Bildung und Jugend aktualisiert

MAINZ/RHEIN-LAHN. (16. September 2020) Heute tritt die neue Corona-Bekämpfugsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Das Gesundheitsministerium hat eine Reihe von Hygiene-Konzepten veröffentlicht, die auch für die Arbeit in den Kirchengemeinden gelten; neu sind etwa Regelungen im musikalischen Bereich, etwa für Chorproben und Konzerte. Außerdem gibt es Konzepte für Versammlungen im Innen- und Außenbereich, die Bildungsarbeit sowie die Kinder- und Jugendarbeit. Eine Übersicht finden Sie hier.

Neue Coronabekämpfungsverordnung tritt am 16. September in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (11. September 2020) Heute hat das Gesundheitsminissterium die 11. Corona-Bekämpfugsverordnung für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht, die am 16. September in Kraft tritt und bis einschließlich 31. Oktober gültig ist. Sie finden diese hier.

Achtung Heizsaison: Wichtige Hinweise in die Grundsätze aufgenommen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (6. September 2020) Die EKHN hat in ihre Grundsätze für das kirchliche Leben und für gottesdienstliche Versammlungen einen neuen Passus zum Einsatz von Heizungen in kirchlichen Gebäuden eingefügt. Die ganze aktualisierte Version, in denen die Änderungen gelb markiert sind, finden Sie hier (Stand 2. September). Außerdem hat dass Zentrum Verkündigung unter anderem neue Empfehlungen zum Abendmahl unter Coronabedinguungen veröffentlicht, die Sie hier finden.

Krisenstab der EKHN aktualisiert Empfehlungen und Schutzkonzepte

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (3. September 2020) Der Krisenstab der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat seine Handlungsempfehlungen und Muster-Schutzkonzepte für Gottesdienste aktualisiert und den derzeitigen Verordnungen angepasst. Dabei sind die nach Ländern getrennten Vorgaben zu beachten. Mehr Infos gibt es hier.

Schutzverordnung bis zum 15. September gültig

MAINZ/RHEIN-LAHN. (28. August 2020) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat eine kosolidierte Fassung der 10. Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die bis zum 15. September gültig ist. Diese finden Sie hier. Eine Übersicht mit Änderungen, die am 26. August in Kraft getreten sind, finden Sie hier.

Wieder neue Corona-Infizierte im Rhein-Lahn-Kreis

RHEIN-LAHN. (21. Juli 2020) Erstmals seit dem 7. Mai hat die Kreisverwaltung heute wieder zwei neue nachweisliche Infizierungen mit dem Coronavirus gemeldet, die aus der Verbandsgemeinde Diez kommen. Damit steigt die Zahl der offiziell registrierten Infizierten im Kreis auf 161 Personen; sechs Personen sind dort an den Folgen bislang gestorben. Die aktuelle Zahl an Infizierten finden Sie ganz unten.

EKHN empfiehlt nach wie vor, auf Gesang zu verzichten

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. Juni 2020) Nun hat auch die EKHN auf seit vergangener Woche geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung reagiert und ihre Empfehlungen für Gottesdienste angepasst.Die bisher noch nicht abschließend geprüfte Frage, ob Gemeindegesang und Chorsingen in geschlossenen Räumen besonders günstige Bedingungen für eine Ausbreitung des Virus bieten, hat in den Empfehlungen ihren Niederschlag gefunden hat. Zum Infektionsrisiko beim Gemeindegesang und beim Chorsingen haben die drei Institute, die sich hierzu bereits wissenschaftlich geäußert haben, dem Bundesinnenministerium noch keine gemeinsamen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die EKHN empfiehlt daher weiterhin, wegen des Infektionsrisikos in geschlossenen Räumen auf Gemeindegesang und Chorgesang zu verzichten. 

10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist zwei Monate gültig

MAINZ/RHEIN-LAHN. (20. Juni 2020) Am kommenden Mittwoch, 24. Juni, tritt die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Das neueste daran ist, dass diese statt nur 14 Tage nun bis Ende August gültig ist. Für Kirchengemeinden gibt es darin kaum Änderungen. Singen im Gottesdienst wird darin nur im Freien empfohlen und wenn ein Abstand von 3 Metern eingehalten wird. Keine Veränderungen gibt es für Chorproben, außer dass der Abstand zu Chorleiterinnen und Chorleitern von 6 auf 4 Meter verkürzt wurde. Entscheidend bleibt das Registrieren von Anwesenden, um mögliche Infektionsketten zurück verfolgen zu können. Die neue bis 31. August geltende Verordnung finden Sie hier.

9. Corona-Bekämpfungsverordnung bringt Veränderungen im kirchlichen Leben

MAINZ/RHEIN-LAHN. (4. Juni 2020) Die heute veröffentlichte 9. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die am 10. Juni in Kraft tritt, bringt eine Reihe von Veränderungen unter anderem für Bestattungen, die Zahl von Personen bei Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien sowie für die Proben von Vokal- und Posaunenchören. Die können zumindest im Freien in den nächsten Sommerwochen wieder proben, allerdings unter besonderen Abstands-Auflagen. Die Verordnung selbst finden Sie hier. Die Verordnung gilt bis 23. Juni.
zum Hygiene-Konzept für Chorproben
zum Hygiene-Konzept für Blasorchester.

 

Eingeschränkter Regelbetrieb startet in Kitas im Dekanat Nassauer Land

RHEIN-LAHN. (2. Juni 2020) Am 8. Juni startet in Rheinland-Pfalz der so genannte eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten. Der SWR hat in seiner Landesschau am Dienstag über die erweiterte Öffnung in Corona-Zeiten am Beispiel der evangelischen Kindertagesstätte in Altendiez berichtet. Den Beitrag finden Sie hier.

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung tritt am 27. Mai in Kraft

MAINZRHEIN-LAHN. (25. Mai 2020) Das Gesundheitsministerium des Landes hat die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die vom 27. Mai bis 9. Juni gültig ist. Darin ist die Vorgabe für Abstandsregeln, die auch für Gottesdienste gilt, neu geregelt. Grundsätzlich soll ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden. Bei Gottesdiensten im Freien gilt keine Maskenpflicht. Die neue Verordnung finden Sie hier.

Kitas bereiten eingeschränkten Regelbetrieb ab Juni vor

MAINZ/RHEIN-LAHN. (20. Mai 2020) Nach elf Wochen Krisenmodus und Notbetreuung soll ab Anfang Juni 2020, möglichst bereits ab 2. Juni, in den Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ein eingeschränkter Regelbetrieb angeboten werden. Die Leitlinien für eine Kindertagesbetreuung in einem Alltag mit Corona finden Sie hier. Der Arbeitsbereich Kindertagesstätten des Zentrums Bildung der EKHN informiert aktuell über die Voraussetzungen für den Betrieb auf dieser Website.

Neue Corona-Schutzverordnung tritt am 18. Mai in Kraft 

MAINZ/RHEIN-LAHN. (15. Mai 2020) Die 7. Corona-Schutzverordnung wurde gestern vom Gesundheitsministerium des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am 18. Mai in Kraft und ist bis zum 26. Mai gültig. An den strengen Hygiene-Auflagen für Gottesdienste, ob in der Kirche oder im Freien, ändert sich nichts. Mit Schutzkonzept können dann zwar auch Jugendherbergen, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime sowie ähnliche Einrichtungen wieder öffnen, untersagt bleiben aber auch weiterhin Bus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten. Die Verordnung finden Sie hier 

Ökumenischer Kirchentag in Frankfurt im Mai 2021 soll stattfinden

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (15. Mai 2020) Die Vorbereitungen laufen. 100-prozentig sicher ist es zwar noch nicht, dass in einem Jahr vom 12. bis 16. Mai der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt startet, aber Organisatorin Janine Rolfsmeyer äußert sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zuversichtlich, dass das Event mit geplant mehr als 100.000 Gästen stattfinden kann. Den Beitrag finden Sie hier.

Neue Schutzmasken mit Facettenkreuz wieder lieferbar

NIDDERAURHEIN-LAHN. (11. Mai 2020) Nachdem schon nach wenigen Tagen die lila Schutzmasken mit Facettenkreuz ausverkauft waren, hat der Verlag Neues Buch neue Exemplare im Angebot, diesmal in Weiß. Hier geht's zur Bestellung.

Neue Schutzverordnung tritt am 13. Mai in Kraft

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. Mai 2020) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am 13. Mai in Kraft tritt. Die Verordnung gibt neben allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln unter anderem auch vor, ob und unter welchen Voraussetzungen kirchliche Veranstaltungen sowie Seelsorge möglich sind. Die Verordnung finden Sie hier.

Grundsätze zum Schutz der Gesundheit angepasst

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (7. Mai 2020) Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat ihre Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Veranstaltungen den neuen seit vergangener Woche geltenden Rechtsverordnungen der Länder angepasst. Die aktuellen Empfehlungen zur Erstellung von Schutzkonzepten finden Sie hier.

Vorlagen: Infos für Gottesdienst-Besucher am Kircheneingang und Tipps für Mitwirkende

DRAMSTADT/RHEIN-LAHN. (6. Mai 2020) Wer Gottesdienste anbietet, muss vor der Kirche deutlich auf die Hygiene-Regeln dafür hinweisen. Eine entsprechende Vorlage zum herunterladen und ausdrucken hat die Landeskirche entworfen ebenso wie eine Checkliste zur Vorbereitung und Organisation des Gottesdienstes für die Mitwirkenden. Die hilfreichen Dateien finden Sie hier.

Nur wenige Kirchengemeinden wollen ohne Gesang Gottesdienst feiern

MAINZ/RHEIN-LAHN. (6. Mai 2020) In den 55 evangelischen Kirchengemeinden des Dekanats Nassauer Land zeigen sich die Kirchenvorstände derzeit sehr verhalten, was das Feiern von Gottesdiensten unter den strengen Hygiene-Richtlinien anbelangt. Zum Einen befürchten die Gremien, Personen ausschließen zu müssen, wenn in den Kirchen nur zwischen vier und (in den größten Kirchen maximal) 40 Personen teilnehmen dürfen. Zum Anderen werden das Tragen von Mundschutz und fehlender Gesang als Hindernisse angesehen, wirklich Gottesdienste feiern zu können. Wann und in welchen Kirchengemeinden die Kirchen zur Andacht wieder geöffnet sind, ist bei den jeweiligen Pfarrämtern zu erfragen. Die Adressen finden Sie hier.

Schutzmasken mit Facettenkreuz sind ab sofort erhältlich

RHEIN-LAHN. (5. Mai 2020) In der Coronakrise lila Luft tanken und durchatmen mit der evangelischen Kirche: Das geht jetzt mit den neuen Gesichtsmasken der EKHN. Die Landesskirche hat jetzt die speziellen Mundschutzmasken im lila Design, die sich etwa in Gottesdiensten nach den Hygieneschutz-Richtlinien nutzen lassen. Sie tragen das klassische Facettenkreuz-Logo der evangelischen Kirche und den bewusst mehrdeutigen Schriftzug „… durchatmen“. Hier geht's zur Bestellung.

Erste Gottesdienste im Dekanat Nassauer Land starten am 10. Mai

RHEIN-LAHN/DIEZ. (4. Mai 2020) Nachdem die Landesregierung Gottesdienste nach strengen Hygienerichtlinien am Wochenende wieder erlaubt hat, bereiten sich auch die ersten evangelischen Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land auf die vorsichtige Öffnung ihrer Gotteshäuser vor, um sich dort zu einem Gottesdienst zu versammeln. Am 10. Mai will beispielsweise die Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez erstmals nach der Corona-Zwangspause wieder real zu Gottes Wort in die Jakobuskirche einladen.

Beschlüsse von Kirchenvorstand und DSV auch per Videokonferenz möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (2. Mai 2020) Für die Dauer der Coronakrise hat die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse denen in realen Sitzungen von Kirchenvorständen und Dekanatssynodalvorständen rechtlich gleichgestellt. Auch für geheime Abstimmungen wurden Alternativen beschlossen. Mehr dazu finden Sie hier unter dem Abschnitt 2d.

Land veröffentlicht Lockerungen für Gottesdienste, Kitas und Altenseelsorge

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. April 2020, 22°°) Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat heute Abend die fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die unter anderem die Möglichkeit eröffnet, Gottesdienste unter strengen Hygienerichtlinien anzubieten. Auch Neuerungen zur Besuchslockerung in der Altenseelsorge finden sich dort. Die Durchführungen anderer Veranstaltungen bleibt nach wie vor bis 31. August untersagt. In Paragraph 2 der Verordnung sind die Anforderungen formuliert, unter denen Kirchengemeinden ab 3. Mai Gottesdienste feiern dürfen. Die Verordnung finden Sie hier.

Kirchengemeinden erarbeiten Hygieneschutz-Konzepte

MAINZ/RHEIN-LAHN. (30. April 2020) Nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch und der ebenfalls heute veröffentlichten erneuerten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz können von den Kirchengemeinden jetzt die von der EKHN erarbeiteten Empfehlungen für ein Hygieneschutz-Konzept in ein eigenes Konzept umgesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie hier

Kontaktbeschränkungen bis mindestens 10. Mai

RHEIN-LAHN. (30. April 2020) Bis mindestens 10. Mai sollen die geltenden Kontaktbeschränkungen (keine Versammlungen von mehr als 2 nicht in einem Haushalt lebenden Personen) verlängert werden. Das hat Kanzleramtschef Helge Braun in einem Interview mit dem Nachrichtensender ntv erklärt. Am 6. Mai wird über die Fortsetzung der Einschränkungen entschieden.

Schutzkonzept für Gemeinden, die Gottesdienste anbieten wollen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (29. April 2020) Die Kirchenleitung hat für die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in gottesdienstlichen Versammlungen und Rahmenbedingungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort erarbeitet. Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, der noch abhängig ist sowohl vom Bund-Länder-Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 30. April als auch der Umsetzung in eine rheinland-pfälzische Verordnung. Das Konzept finden Sie hier.

Das Zentrum Verkündigung hat Vorschläge für Gottesdienste in kurzer Form erarbeitet, die Sie hier finden.

Praktische Hilfen finden Sie in dieser Zusammenstellung des Zentrums Verkündigung.

Gottesdienste sollen ab Mai unter Auflagen wieder erlaubt sein

WIESBADEN/DARMSTADT. (28. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat die geplante Öffnung von Gottesdiensten, die Ausweitung von Trauerfeiern und die Möglichkeit von Besuchen in Seniorenheimen begrüßt. Am Dienstagnachmittag hatte unter anderem der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen vorgestellt, die ab Mai gelten sollen. In Rheinland-Pfalz wurde in einem Spitzengespräch ebenfalls eine Vereinbarung vorbereitet, die noch in dieser Woche veröffentlicht werden soll. Jung wies am Dienstagnachmittag in Darmstadt darauf hin, dass die neuen Schutzkonzepte für Gottesdienste verantwortungsvoll umgesetzt werden müssten und sich die Gemeinden dafür Zeit lassen sollten. Dazu erhielten die Gemeinden noch in dieser Woche ein Eckpunkte-Papier. Es sehe für die evangelische Kirche unter anderem vor, dass Schutzmasken genutzt und auf das Singen verzichtet werden solle. Der Leitgedanke bleibe, „alles zu tun, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten. Abstand halten war und ist in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“ Mehr dazu lesen Sie hier.

EKD und Bundesinnenministerium einigen sich auf Eckpunkte

HANNOVER/RHEIN-LAHN. (25. April 2020) EKD und Bundesinnenministerium haben sich in Verhandlungen am Freitag auf Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland geeinigt. In diese Richtung könnte es also nach dem 30. April weitergehen, wenn Bund und Länder über die Schutzmaßnahmen entscheiden. Entscheidend unter welchen konkreten Voraussetzungen Kirchengemeinden wieder Gottesdienste feiern dürfen, sind dabei die konkreten Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz. Die Eckpunkte, die damit als reine Orientierung, aber noch nicht als endgültige Voraussetzung für Gottesdienste gelten, finden Sie hier.

Gottesdienste: Kirchenpräsident mahnt zur Geduld mindestens bis 10. Mai 

DARMSTADTRHEIN-LAHN. (23. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat die evangelischen Gemeinden in der Coronakrise zur Geduld und sorgfältigen Planung von gottesdienstlichen Feiern aufgerufen. Nach den Überlegungen von Bund und Ländern sollen öffentliche Gottesdienste unter bestimmten Bedingungen ab Mai wieder möglich sein. Heute riet Jung in einer Information des Krisenstabs der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) den Gemeinden dazu, frühestens den 10. Mai als Starttermin in den Blick zu nehmen. Derzeit müssten die zwingend notwendigen Schutzkonzepte noch geprüft und dann mit Bund und Ländern abgestimmt werden. Eine endgültige Entscheidung sei deshalb nicht vor dem 30. April zu erwarten. Mehr Infos dazu hier.

Gottesdienste mit Schutzmasken und ohne Gesang

MAINZ/RHEIN-LAHN. (22. April) Wie mehrere Medien berichten, sehen die in einer Konferenz der Religionsgemeinschaften am Dienstagabend mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung besprochenen Schutzkonzepte für mögliche Gottesdienste in den Kirchen ab Mai strenge Abstandsregelungen vor (je 10 Quadratmeter Fläche pro Person in geschlossenen Räumen, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten). Auch das Tragen von Schutzmasken sei dabei vorgesehen; auf Gesang der Gemeinde oder von Chören soll verzichtet werden. Mehr dazu hier.

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

MAINZRHEIN-LAHN. (22. April) Auch in Rheinland-Pfalz gibt es ab Montag, 27. April eine Maskenpflicht; sie gilt für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen.

Keine Entscheidung über Gottesdienste im Mai vor dem 30. April

MAINZ/RHEIN-LAHN. (19. April 2020) Ein Gespräch mit Vertretern der Religionsgemeinschaften und des Bundesinnenministeriums am 17. April brachte keine Änderung des aktuellen Gottesdienst-Verbotes (zum Beschluss); dasselbe gilt für ein Gespräch, das Vertreter der Bistümer und Landeskirchen mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung am 18. April geführt haben, auch wenn dabei signalisiert wurde, dass mit entsprechenden strengen Hygienekonzepten eine teilweise Öffnung möglich sei. Frühestens ab dem 30. April könnte über Änderungen für die Erlaubnis für Gottesdienste entschieden werden.

Gottesdienste nach dem 30. April unter strengen Hygiene-Regelungen?

HANNOVER/RHEIN-LAHN. (18. April 2020) Am gestrigen Freitag haben Politik und Kirchen darüber gesprochen, wie mit religiösen Zusammenkünften in Zeiten von Corona umzugehen sei. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm sprach anschließend von "verantwortbaren Wegen", die vereinbart worden seien, um das Feiern von Gottesdiensten stufenweise wieder zu ermöglichen. Laut einer Mitteilung der EKD wurde ein Konsens gefunden, nach dem Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen. Mehr dazu hier.

Neue Verordnung zu Öffnungen und Mundschutzmasken-Pflicht

MAINZ/RHEIN-LAHN. (18. April 2020) Die neu beschlossenen Änderungen zu Öffnungen von Geschäften und zur Maskenpflicht sind in der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen worden. Diese können Sie hier herunterladen.

Rechtliche Hinweise rund um digitalisierte Verkündigugsformen

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (18. April) Damit geistliche Angebote wie Gottesdienste und Musik während der Pandemie auch zu Hause zu sehen und zu hören sind, nutzen eine Reihe von Kirchengemeinden im Dekanat Nassauer Land digitale Kanäle. Immer wieder tauchen dabei Fragen zu Urheber- und Nutzungsrechten auf. Die Landeskirche hat in Abstimmung mit dem Zentrum Verkündigung zahlreiche Hinweise veröffentlicht, was dabei zu beachten ist. So gibt es dazu auf der Website des Zentrums nicht nur Gestaltungsmaterial, sondern auch Infos zu Gema und Nutzungsrechten. Grundsätzliche Infos zu rechtlichen Fragen sind auch hier zusammengefasst.

Tipps für die Video-Andacht

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (17. April 2020) Weil viele Gemeinden derzeit Andachten und Gottesdienste über Videos zugänglich machen, hat das evangelische Medienhaus eine Reihe von Tipps zusammengestellt, die das Filmen erleichtern. MehrInfos dazu hier.

Wegweiser durch die digitale Welt

RHEIN-LAHN. (17. April 2020) Das Seniorenbüro des Rhein-Lahn-Kreises unter der Leitung von Uschi Rustler empfiehlt, so Landrat Frank Puchtler, den neuen Ratgeber „Wegweiser durch die digitale Welt“. Die Broschüre richtet sich sowohl an Menschen, die ins Internet einsteigen möchten, als auch an diejenigen, die dort bereits unterwegs sind und nun tiefer in die digitale Welt eintauchen wollen. Der Ratgeber kann unter www.bagso.de (unter Publikationen) herunter geladen oder unter Telefon: 030 / 18 27 22 721 bestellt werden. Digitale Hilfen und Foren zum Austausch bietet auch die Initiative 55 plus-minus im Dekanat Nassauer Land. Hier finden Sie die Website.

Kontaktbeschränkungen bleiben bis zum 3. Mai

RHEN-LAHN/DARMSTADT. (15. April, 18 Uhr) Die Einschränkungen des Kontaktes werden bis zum 3. Mai aufrecht erhalten. Damit bleiben die Regelungen und Empfehlungen der EKHN für das kirchliche Leben vom 27. März bis zum 30. April gültig. Auch Kirchenpräsident Volker Jung mahnte zur Geduld und dass es frühestens nicht vor dem 10. Mai Gottesdienste in der EKHN geben sollte.

Hilfe anrufen bei häuslicher Gewalt

RHEIN-LAHN. (10. April 2020) Die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Lahn-Kreises Dorothee Milles-Ostermann  warnt davor, dass sich in der Corona-Krise die Gefahr für Frauen erhöht, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden – auch im Rhein-Lahn-Kreis. Die aktuelle Situation, in der sich das Leben vieler Familien und Paare hauptsächlich zu Hause abspielt, können in der sozialen Isolation Stress und Spannungen steigern, was zu mehr häuslicher Gewalt führen kann. Deshalb bittet die Gleichstellungsbeauftragte, im Umfeld achtsam zu sein. Wer häusliche Gewalt erlebt oder Zeuge davon wird, kann den Frauennotruf Koblenz informieren unter Telefon 0261-35000. An jedem Werktag in der Zeit zwischen 9 bis 12 Uhr können Frauen und jugendliche Mädchen unter der Telefonnummer eine Beraterin am Telefon erreichen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der sicher verschlüsselten Onlineberatung (Zugang über www.frauennotruf-koblenz.de). Auch persönliche Beratungen sind in dringenden Notfällen unter Beachtung der notwendigen Infektionsschutzvorgaben möglich.

Bundesweit steht das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000-116 016 rund um die Uhr zur Verfügung. Außerdem gibt es ein Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 08000-404 0020, die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 sowie ein Opfer-Telefon: 116 006

Kollekten auch online möglich

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (9. April 2020) In der Corona-Zeit können sich Christinnen und Christen nicht zur Feier eines Gottesdienstes in einer Kirche versammeln. An vielen Orten werden Gottesdienste und Andachten online gefeiert. Ebenso kann auch die Kollekte online erbeten werden. Über die Evangelische Bank ermöglicht die EKHN eine Osterkollekte. Sie können eine oder mehrere Organisationen Ihrer Wahl mit einer Spende unterstützen oder eine Kollekte für einen Gottesdienst oder einen besonderen Anlass auswählen. Mehr Informationen finden Sie hier.

Gottkontakt in der Coronakrise

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (8. April 2020) Mit einer Impulspost wendet sich die hessen-nassauische Landeskirche ab heute an alle evangelischen Haushalte, um auf die Kraft von Gebeten hinzuweisen. Mehr dazu finden Sie hier.

Zusammenland Rheinland-Pfalz

MAINZ/RHEIN-LAHN. (8. April 2020) Wie kann ich etwas tun, um mich in der Coronakrise einzubringen? Derzeit gibt es in jeder Kommune eigentlich die Möglichkeit, sich einzubringen, sei es, um Arztpraxen und Apotheken zu unterstützen oder ältere Menschen in der Nachbarschaft, die nicht mehr einkaufen gehen können. Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Internet unter dem Motto „Zusammenland“ Rheinland-Pfalz eine Plattform für Hilfe Suchende und Menschen, die helfen möchten. Mehr Infos gibt es hier.  

Palmsonntag mit Musik statt Prozession

RHEIN-LAHN. (4. April 2020) Auch am morgigen Palmsonntag bleiben die Kirchen für Gottesdienste geschlossen. Der Festtag, in vielen Orten Termin für Konfirmationen, die nun alle verschoben werden müssen, war mancherorts auch eine Prozession geplant. Damit die Menschen trotzdem den Tag begehen können, hat Dekanatskantor Markus Ziegler ein Präludium komponiert und stimmt im YouTube-Kanal des Dekanats zwei Choräle am heimischen Klavier an, die zuhause am Computer angehört und natürlich auch mitgesungen werden können. Den Beitrag finden Sie hier

An Palmsonntag Glockenklang als Zeichen der Zuversicht

LIMBURG/RHEIN-LAHN. (2. April 2020) Um die Karwoche einzuläuten und ein Zeichen der Zuversicht auszusenden sind alle evangelischen und katholischen Kirchengemeinden in Deutschland dazu eingeladen, am Abend des Palmsonntag, 5. April um 19.30 Uhr die Glocken zu läuten. Dazu haben der Bischöfe der evangelischen und der katholischen Kirchen Dr. Heinrich Bedford-Strohm und Dr. Georg Bätzing eingeladen. Mehr dazu hier.

Jung: „Menschenleben retten und nicht fragen, welche Form der Zusammenkunft noch geht“

DARMSTADT-RHEIN-LAHN. (2. April 2020) Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat an die evangelischen Gemeinden appelliert, auch in der bevorstehenden Karwoche und bei den Osterfeierlichkeiten den Regelungen im Kampf gegen die Corona-Epidemie unvermindert nachzukommen. Er wandte sich in einem Schreiben an alle 1100 evangelischen Kirchengemeinden auch gegen Kritiker, die der Kirche zuletzt vorgeworfen hatten, sich nicht deutlich genug gegen die Verbote öffentlicher Gottesdienste in der Coronakrise zur Wehr gesetzt zu haben. Jung halte es „gerade im Namen der Gottes- und der Nächstenliebe geboten“ jetzt voneinander Abstand halten, um sich gegenseitig zu schützen. Jung: „Ich will deutlich sagen: Zurzeit geht es darum, die Ausbreitung einer hochgefährlichen Krankheit zu verlangsamen, um dadurch Menschenleben zu retten“. Mehr dazu finden Sie hier.

Gemeinde lebt auch analog

FRANKFURT/RHEIN-LAHN. (29. März 2020) Das Evangelische Medienhaus in Frankfurt hat eine Website erstellt mit Ideen aus Kirchengemeinden, die das Gemeindelaben trotz Corona-Pandemie lebendig halten. Die Site finden Sie hier.

Tipps für den Konfi-Unterricht

RHEIN-LAHN. (26. März 2020) Der Unterricht für Konfirmanden und Konfirmandinnen muss derzeit zumindest bei realen Treffen ruhen. Das religionspädagogische Institut der EKHN (rpi) hat aber etliche Beispiele zusammengestellt, wie auch digital der Kontakt zu den Jugendlichen bildungsreich aufrecht erhalten werden kann. Praxisbeispiele zu Ostern gibt es dort ebenso zu finden wie eine Erarbeitung des Vater Unsers oder die Aktion "Hoffnungshamstern“, die die Jugendlichen auf unterhaltsame Weise animiert, in der Coronakrise Hoffnung zu hamstern. Das rpi wirft dabei einen Blick in die derzeit bundesweit angebotenen Materialien und gibt gleichzeitig Infos zur Verschiebung der Konfirmationen. Auch Webinare zu digitalen Tools in der Konfi-Arbeit werden dort aufgelistet und angeboten. Hier finden Sie die Website.

Jugendkirchentag abgesagt

RHEIN-LAHN. (25. März 2020) Auch der für Juni geplante Jugendkirchentag in Wiesbaden wurde jetzt offiziell abgesagt. Derzeit denkt das Organisationsteam darüber nach, ob nicht alternativ eine digitaler Jugendkirchentag den Schmerz ein wenig nehmen kann. Mehr dazu hier.

Glocken rufen ökumenisch zum Gebet

RHEIN-LAHN. (24. März 2020) Ökumenisch rufen die Glocken in der Coronakrise zum Gebet. Darauf haben sich die Bistümer Limburg und Mainz und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau verständigt und empfehlen ein gemeinsames Geläut für 5 Minuten täglich um 19.30 Uhr. Ziel ist es, in der Kontaktsperre ein hörbares Zeichen der christlichen Gemeinschaft, des gegenseitigen Trostes und der Ermutigung zu setzen. Mehr dazu hier

Für Kirchengemeinden: Rechte im Internet beachten!

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (24. März 2020) Viele Gemeinden und Kirchenmusiker setzen in der jetzigen Zeit auf Andachten und Musik, die es im Internet zu sehen und zu hören gibt. Dabei sind einige rechtliche Bestimmungen zu beachten, an die dass Zentrum Verkündigung auf seiner Website erinnert, die Sie hier finden.  

Gebete und Material in der Coronakrise

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (23. März 2020) Eine umfassende Sammlung an gottesdienstlichen Materialien in Zeiten des Versammlungsverbotes hat das Zentrum Verkündigung auf ihrer Website zusammengetragen, die ständig erweitert wird. Zur Site gelangen Sie hier.

Kirchenmusik in Zeiten von Corona

RHEIN-LAHN/FRANKFURT. (23. März 2020) Das tut schon weh, wenn die vertrauten wöchentlichen Chorproben auf unbestimmte Zeit ausfüllen müssen, sei es für Vokal- und Posaunenchöre oder andere Instrumentalkreise. Alternativen bietet das Zentrum Verkündigung auf seiner Website an.

Schmerzhafte Einschränkungen bei Trauerfeiern

RHEIN-LAHN/MAINZ. (21. März, 1 Uhr) Auch die Trauerfeiern sind von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nun massiv betroffen. Die behördlichen Anweisungen erlauben das Abschiednehmen nur im ganz kleinen Kreis. Dies stellt eine außerordentlich belastende Situation für alle Angehörigen und Seelsorgenden dar. Am Freitag (20. März) trat für Rheinland-Pfalz eine neue Anordnung von Versammlungsbeschränkungen in Kraft.  Dort heißt es in Paragraph 2: "Jede Ansammlung von mehr als 5 Personen in der Öffentlichkeit ist untersagt." Eine Ausnahmeformulierung für Trauerfeiern wie in Hessen, ist dort nicht vorgesehen. Am heutigen Sonntag (22. März, 18°°) haben sich Bund und Länder sogar darauf verständigt, dass diese Beschränkung für die nächsten vier Wochen von fünd auf nur noch zwei Personen reduziert wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte in einer Pressekonferenz am frühen Abend fest, dass es sich um eine Regelung und keine Empfehlung handle. Die EKHN wird sich im Laufe des Montags an die Gemeinden wenden. Aktuelles dazu auf der Website

Kommunikation für Kirchenvorstände

DARMSTADT/RHEIN-LAHN. (20. März 13.30 Uhr) Damit sich Kirchenvorstände weiterhin austauschen können, hat die Kirchenleitung der EKHN Anbieter von Videokonferenzen als Mittel der Kommunikation freigegeben und empfiehlt dabei auf Basis positiver Erfahrungen eines Probebetriebs den Anbieter Zoom. Eine Übersicht von Anbietern gibt es hier

Den Umgang mit Videokonferenzen über Zoom erläutert die Erwachsenenbildung des Zentrums Bildung der EKHN hier.

Tipps zum Livestreaming

RHEIN-LAHN//FRANKFURT. (18. März 2020, 23 Uhr) Für Kirchengemeinden, die vorhaben, gottesdienstähnliche Angebote per Livestreaming zu übertragen, hat das Evangelische Medienhaus hilfreiche Tipps zusammengestellt. Diese finden sie hier. 

Gottesdienste und Veranstaltungen werden untersagt

 RHEIN-LAHN/DARMSTADT. (16. März 2020) Zusammenkünfte in Kirchen sind ab sofort zu verbieten. So heißt es in einer Pressemeldung der Bundesregierung über eine Vereinbarung von Bund und Ländern (Stand 16. März 19°°). Damit sind nicht nur sämtliche Veranstaltungen in Kirchengemeinden und Dekanat untersagt, sondern auch jegliche Form von Gottesdiensten. Das betrifft nicht nur Kirchen, sondern auch jedwede andere Veranstaltungsorte. Damit soll die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden. Eine Videobotschaft des Kirchenpräsidenten zur Coronakrise und ihren Herausforderungen finden Sie hier.

Kitas geschlossen, Ausgangsbeschränkungen

RHEIN-LAHN. Seit Montag (16. März 2020) sind sämtliche Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, also auch die in evangelischer Trägerschaft, geschlossen. Ein Infoblatt für Eltern, deren Kinder eine der 14 Kitas in Trägerschaft des Dekanats Nassauer Land besuchen, können Sie hier herunterladen. (mehr Infos ganz unten). Seit Montag, 23. März (0 Uhr), gelten neue Ausgangsbeschränkungen. Damit sind Versammlungen von mehr als 2 Personen in der Öffentlichkeit verboten. Beim Einkaufen und dem Aufenthalt im Freien sind besondere Vorsichtsmaßnahmen und Abstandsgrenzen einzuhalten.

Umgang mit Kasualien wie Trauung, Taufen, Beerdigungen und Gottesdienst

RHEIN-LAHN. (13. März 2020) Nachdem es keine Möglichkeit mehr gibt, in realen Begegnungen Gottesdienst zu feiern gibt es Möglichkeiten, dies digital zu tun. Allgemeine Beispiele finden Sie  hier. Angebote im Dekanat Nassauer Land finden Sie hier.

Wenn Sie nach Angeboten zu Andachten im TV, Radio oder Internet suchen: auch hier finden Sie eine kleine Übersicht von Sendern, die täglich gute Worte anbieten. Auch die EKD hat eine entsprechende Website eingerichtet, die Sie hier finden.

Taufen und Trauungen dürfen in öffentlichen Gottesdiensten derzeit nicht stattfinden; auch für Bestattungen gelten besondere Bedingungen. Das geht aus den aktualisierten Handlungsempfehlungen der EKHN hervor. (Stand 18. März, 14 Uhr) Diese finden Sie hier; Hinweise des Zentrums Verkündigung zum Umgang mit Verkündigung, Seelsorge und Unterricht unter den jetzigen Bedingungen finden Sie hier.

Initiative 55 plus-minus sagt alle Veranstaltungen ab 

RHEIN-LAHN. (12. März 2020) Die Initiative 55plus-minus im Dekanat Nassauer Land hatte bereits am 10. März  bis auf weiteres alle Veranstaltungen, zumindest die bis Ostern terminierten, abgesagt. Gleichzeitig bittet sie darum, durch Telefon, E-Mail oder per Skype den wechselseitigen Kontakt aufrecht zu erhalten. Mit ihren Angeboten erreicht die Initiative eher ältere Menschen, die zur besonderen Risikogruppe gehören und im Falle einer Ansteckung mit dem Corona-Virus der Verlauf der Erkrankung besonders schwerwiegend sein kann.

RHEIN-LAHN. (11. März) Zusammenkünfte in Kirchen sind ab sofort zu verbieten. So heißt es in einer Pressemeldung der Bundesregierung über eine Vereinbarung von Bund und Ländern (Stand 16. März 19°°).

Maßgebend sind derzeit die Anweisungen des Gesundheitsamtes Rhein-Lahn. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat Empfehlungen herausgegeben, wie mit geplanten Veranstaltungen der Kirchengemeinden und Dekanate etwa Konzerten, Konferenzen oder Gottesdiensten wie Konfirmationen oder Trauungen umzugehen ist. 

Die Website der EKHN, die ständig aktualisiert wird, gibt unter anderem grundsätzliche wichtige Hygiene-Tipps und eine Checkliste für die Versorgung im Notfall. (bcm)

Aktuelle Fallzahlen im Rhein-Lahn-Kreis

INFIZIERTE:

Die Anzahl der Menschen, die im Rhein-Lahn-Kreis mit dem Coronavirus infiziert sind, steigt ständig. Zu Beginn der 11. Kalender-Woche gab es mehr als zwei Dutzend Personen als begründete Verdachtsfälle, die sich in Quarantäne befanden sowie neun bestätigte Fälle (Stand 16. März, 14°°); die die laufende Entwicklung: 18 bestätigte Fälle (18. März, 11 Uhr), 27 Fälle (19. März, 10°°), 33 Fälle (20. März, 15.45 Uhr), 37 Fälle (22. März, 12°°), 48 Fälle (23. März, 13 °°), 54 Fälle (25. März 12°°), 64 Fälle (26. März, 12 °°), 70 Fälle (27. März, 12°°), 80 Fälle (28. März, 12°°), 90 Fälle (31. März und 1. April, 12°°), 100 Fälle (2. April 12°°), 107 Fälle (3. April 14°°), 111 Fälle (4. April, 15°°), 115 Fälle (5. April, 14°°), 118 Fälle (6. April), 121 Fälle (7. April, 12°°), 127 Fälle (9. April 2020), 131 Fälle (10. April, 14°°), 133 Fälle (11. April, 15°°), 135 Fälle (13. April, 15°°), 138 Fälle (15. April, 14°°), 142 Fälle (16. April, 15°°), 150 Fälle (17. April, 13°°), 153 Fälle (18. April, 13°°), 153 Fälle (20. April, 12°°), 153 Fälle (21. April, 12°°), 153 Fälle (22. April, 12°°), 153 Fälle (23. April, 14°°), 153 Fälle (bis 25. April), 154 Fälle (26. April, 17°°), 154 Fälle (bis 29. April, 13°°), 155 Fälle (30. April), 155 Fälle (bis 4. Mai), 157 Fälle (5. Mai, 12°°), 158 Fälle (13°°), 159 Fälle (7. Mai, 17°°), 159 Fälle (bis 4. Juni), 162 Fälle (28. Juli), 164 Fälle (30. Juli); 165 Fälle (3. August), 166 Fälle (4. August), 167 Fälle (5. August), 168 Fälle (6. August), 170 Fälle (7. August), 172 Fälle (12. August), 173 Fälle (13. August), 174 Fälle (15. August), 176 Fälle (17. August), 179 Fälle (18. August), 181 Fälle (21. August), 188 Fälle (26. August), 192 Fälle (30. August), 193 Fälle (2. September), 196 Fälle (14. September), 198 Fälle (20. September), 199 Fälle (21. September), 201 Fälle (23. September), 204 Fälle (27. September), 207 Fälle (30. September) 210 Fälle (1. Oktober), 214 Fälle (2. Oktober), 218 Fälle (4. Oktober), 223 Fälle (6. Oktober), 224 Fälle (7. Oktober), 227 Fälle (8. Oktober), 231 Fälle (9. Oktober), 232 Fälle (10. Oktober), 240 Fälle (11. Oktober), 244 Fälle (13. Oktober), 248 Fälle (14. Oktober), 255 Fälle (15. Oktober), 273 Fälle (19. Oktober), 276 Fälle (20. Oktober), 283 Fälle (21. Oktober), 295 Fälle (22. Oktober), 303 Fälle (23. Oktober), 308 Fälle (24. Oktober), 312 Fälle (25. Oktober), 335 Fälle (26. Oktober), 357 Fälle (28. Oktober), 372 (29. Oktober), 392 (30. Oktober), 400 (31. Oktober), 409 (1. November), 425 Fälle (2. November), 432 Fälle (3. November), 457 Fälle (4. November) 478 Fälle (5. November), 490 (6. November), 495 (7. November), 516 Fälle (8. November), 534 Fälle (9. November) 539 Fälle (10. November), 563 (11. November), 579 (12. November), 596 (13. November), 606 (14. November), 616 (15. November), 628 Fälle (16. November), 638 Fälle (17. November), 666 Fälle (18. November), 681 Fälle (19. November), 712 Fälle (20. November), 720 Fälle (21. November), 732 Fälle (22. November), 751 (23. November), 764 (24. November), 783 (25. November), 807 (26. November), 825 (27. November), 832 (28. November), 849 (29. November), 859 (30. November), 869 (1. Dezember), 894 (2. Dezember), 933 (3. Dezember), 967 (4. Dezember), 982 (5. Dezember), 997 (6. Dezember), 1016 (7. Dezember), 1027 (8. Dezember), 1058 (9. Dezember), 1101 (10. Dezember), 1134 (11.Dezember), 1155 (12. Dezember), 1180 (13. Dezember), 1213 (14. Dezember), 1243 (15. Dezember), 1285 (16. Dezember), 1333 (17. Dezember) 1376 (18. Dezember), 1397 (19. Dezember), 1444 (20. Dezember), 1538 (21. Dezember), 1555 (22. Dezember), 1596 (23. Dezember), 1631 (24. Dezemer), 1647 (25.  Dezember), 1694 (26. Dezember), 1704 (27. Dezember), 1731 (28. Dezemer), 1767 (29. Dezember), 1800 (30. Dezember), 1843 (31. Dezember), 1862 (1. Januar), 1878 (2. Januar), 1886 (3. Januar), 1912 (4. Januar), 1926 (5. Januar), 1944 (6. Januar), 1960 (7. Januar), 1991 (8. Januar), 2002 (9. Januar), 2015 (10. Januar), 2023 (11. Januar), 2037 (12. Januar), 2051 (13. Januar), 2072 (14. Januar), 2083 (15. Januar), 2093 (16. Januar), 2108 (17. Januar), 2113 (18. Januar), 2127 (19. Januar), 2144 (20. Januar), 2162 (21. Januar), 2194 (22. Januar), 2197 (23. Januar), 2219 (24. Januar), 2226 (25. Januar), 2237 (26. Januar), 2249 (27. Januar), 2264 (28. Januar), 2289 (29. Januar), 2291 (30. Januar), 2313 (31.Januar), 2319 (1. Februar), 2321 (2. Februar), 2343 (3. Februar), 2363 (4. Februar), 2373 (5. Februar), 2380 (6. Februar), 2402 (7. Februar), 2410 (8. Februar), 2419 (9. Februar), 2430 (10. Februar), 2447 (11. Februar), 2462 (12. Februar), 2471 (13. Februar), 2473 (14. Februar), 2477 (15. Februar), 2494 (16. Februar), 2512 (17. Februar), 2535 (18. Februar), 2543 (19. Februar), 2555 (20. Februar), 2570 (21. Februar), 2584 (22. Februar), 2597 (23. Februar), 2612 (24. Februar), 2640 (25. Februar), 2663 (26. Februar), 2667 (27. Februar), 2684 (28. Februar), 2692 (1. März), 2698 (2. März), 2714 (3. März), 2727 (4. März), 2733 (5. März), 2743 (6. März), 2761 (7. März), 2765 (8. März), 2774 (9. März), 2812 (10. März), 2816 (11. März), 2827 (12. März), 2832 (13. März), 2847 (15. März), 2857 (16. März), 2872 (17. März), 2888 (18. März), 2906 (19. März), 2914 (20. März), 2936 (21. März), 2941 (22. März), 2952 (23. März), 2977 (24. März), 3005 (25. März), 3027 (26. März), 3033 (27. März), 3062 (28. März), 3071 (29. März), 3081 (30. März), 3100 (31. März), 3136 (1. April), 3150 (2. April), 3152 (3. April), 3180 (4. April), 3180 (5. April), 3200 (6. April), 3223 (7. April), 3252 (8. April), 3275 (9. April), 3286 (10. April), 3316 (11. April), 3344 (12. April), 3367 (13. April), 3358 (14. April), 3419 (15. April), 3439 (16. April), 3446 (17. April), 3470 (18. April), 3478 (19. April), 3491 (20. April), 3549 (21. April), 3577 (22. April), 3606 (23. April), 3607 (24. April), 3644 (25. April), 3650 (26. April), 3669 (27. April), 3674 (28. April), 3692 (29. April), 3704 (30. April), 3729 (1. Mai), 3731 (2. Mai), 3746 (3. Mai), 3757 (4. Mai), 3765 (5. Mai), 3777 (6. Mai), 3787 (7. Mai), 3803 (8. Mai), 3807 (9. Mai), 3830 (10. Mai), 3841 (11. Mai), 3848 (12. Mai), 3868 (13. Mai), 3875 (14. Mai), 3888 (15. Mai), 3890 (16. Mai), 3899 (17. Mai), 3910 (18. Mai), 3927 (19. Mai), 3937 (20. Mai), 3949 (21. Mai), 3954 (22./23. Mai), 3957 (24./25. Mai), 3960 (26. Mai), 3961 (27. Mai), ??? (28. Mai), 3963 (29. Mai), 3968 (30. Mai), 3971 (31. Mai), 3973 (1. Juni), 3976 (2. Juni), 3983 (4. Juni), 3996 (6. Juni), 3997 (7. Juni), 4004 (8. Juni), 4008 (9. Juni), 4011 (10. Juni), 4012 (11. Juni), 4016 (12. Juni), 4017 (13. Juni), 4021 (14. Juni), 4022 (15. Juni), 4021 (16. Juni), 4023 (17. Juni), 4024 (18. Juni), 4026 (19. Juni), 4031 (21. Juni), 4031 (23. Juni), 4033 (24. Juni), 4036 (25. Juni), 4040 (28. Juni), 4041 (30. Juni), 4042 (5. Juli), 4044 (8. Juli), 4047 (9. Juli), 4048 (10. Juli), 4050 (12. Juli), 4055 (13. Juli), 4056 (14. Juli). 4057 (15. Juli), 4058 (16. Juli), 4059 (19. Juli), 4064 (20. Juli), 4066 (21. Juli), 4069 (22. Juli), 4071 (23. Juli), 4075 (24. Juli), 4076 (26. Juli), 4082 (27. Juli), 4086 (28. Juli), 4093 (29. Juli), 4095 (30. Juli), 4096 (31. Juli), 4096 (3. August), 4104 (4. August), 4112 (5. August), 4113 (6. August), 4120 (7. August), 4120 (8. August), 4120 (9. August), 4123 (10. August), 4131 (11. August), 4136 (12. August), 4140 (13. August), 4148 (14. August), 4148 (16. August). 4155 (17. August), 4161 (18. August), 4168 (19. August), 4179 (20. August), 4189 (23. August), 4194 (24. August), 4212 (25. August), 4224 (26. August), 4247 (28. August), 4257 (30. August),4271 (31. August), 4293 (1. September), 4331 (2. September), 4360 (4. September), 4468 (6. September), 4390 (7. September), 4412 (8. September), 4581 (27. September), 4624 (30. September).  Höchststand der an einem Tag gemeldeten neu Infizierten: 77 (4. Januar 2022), 121 (11. Januar 2022).

VERSTORBENE

Eine erste Person ist in einem Krankenhaus an den Folgen gestorben (19. März, 16°°), eine zweite Person am 23. März sowie zwei weitere über 70-jährige Patienten (15. April), ein 62-jähriger in Koblenz (27. April), einer in Bad Ems (6. Mai). Am 15. Oktober verstarb eine 7. Person an den Folgen, am 2. Novemer ein 81-Jähriger, am 16. November ein 96-Jähriger, am 19. November ein 84-Jähriger, am 24. November eine 93-Jährige, am 27. November eine 57-Jährige, am 30. November ein 96-Jähriger, ein 62-Jähriger und eine 92-Jährige, am 1. Dezember eine 93-Jährige, am 3. Dezember eine 85-Jährige, eine 90-Jährige und ein 89-Jähriger, am 6. Dezember eine 87-Jährige, am 9. Dezember eine 81-Jährige; am 11. Dezember meldet die Kreisverwaltung den Tod von Menschen mit einer Covid-Infizierung von einer 96-Jährigen, einer 87-Jährigen, eines 68-Jährigen, einer 84-Jährigen sowie eines 94-Jährigen, am 14. Dezember von einer 93-Jährigen, eines 91-Jährigen, einer 85-Jährigen und eines 91-Jährigen, am 16. Dezember von einem 87-Jährigen und einem 73-Jährigen, am 17. Dezember von einem 72-Jährigen, einem 84-Jährigen, einem 71-Jährigen und einem 83-Jährigem, am 18. Dezember von einem 83-Jährigen, einem 76-Jährigen, einem 93-Jährigem und einem 71-Jährigen, am 19. Dezember einem 70-Jährigen, am 21. Dezember von einem 88-Jährigen und einem 81-Jährigen. Mehr Todesfälle meldet die Kreisverwaltung am 23. Dezember aus dem Haus Hohe Lay in Nassau von einem 94-Jährigen, einer 81-Jährige, einer 98-Jährigen, außerdem verstarb ein 58-Jähriger; am 26. Dezember den Tod eines 91-Jährigen, eines 86-Jährigen eines 92-Jährigen; am 28. Dezember den eines 72-Jährigen und einer 82-Jährigen, am 29. Dezember den einer 81-Jährigen, eines 79-Jährigen, eines 78-Jährigen und eines 58-Jährigen, am 30. Dezember einer 85-Jährigen und eines 91-Jährigen, am 1. Januar einer 88-Jährigen, einer 89-Jährigen und einer 81-Jährigen, am 5. Januar einer 89-Jährigen und eines 44-Jährigen, am 6. Januar eines 68-Jährigen; am 7. Januar eines 85-Jährigen und eines 88-Jährigen, am 8. Januar eines 93-Jährigen, am 11. Januar einer 84-Jährigen und eines 79-Jährigen, am 12. Januar den einer 94-Jährigen, eines 52-Jährigen und eines 60-Jährigen, am 14. Januar eines 84-Jährigen; am 15. Januar eines 86-Jährigen und einer 85-Jährigen, am 18 Januar einer 88-Jährigen, am 20. Januar eines 70-Jährigen und eines 55-Jährigen, am 22. Januar eines 85-Jährigen, am 25. Januar einer 97-Jährigen und eines 63-Jährigen, am 26. Januar eines 84-Jährigen und eines 64-Jährigen, am 27. Januar eines 88-Jährigen, am 2. Februar eines 46-Jährigen, am 5. Februar eines 83-Jährigen; am 12. Februar eines 83-Jährigen, am 22. Februar eines 87-Jährigen. am 27. Februar den eines 88-Jährigen, am 2. März den eines 70-Jährigen, am 9. März den eines 92-Jährigen, am 21. März den eines 83-Jährigen, am 10. April den eines 82-Jährigen; am 15. April den eines 70-Jährigen; am 22. April den einer 89-Jährigen, am 26. April den einer 80-Jährigen; am 21 Mai den eines 60-Jährigen; am 27. Mai den eines 59-Jährigen, am 20. September den eines 69-Jährigen, am 5. Oktober den eines 89-Jährigen, am 13. Oktober den eines 84-Jährigen, am 14. Oktober den einer 86-Jährigen, am 9. November den eines 84-Jährigen, am 7. Dezember den einer 91-Jährigen, eines 43-Jährigen und einer 68-Jährigen, am 21. Dezember den einer 61-Jährigen; am 6. Januar 2022 den eines 62-Jährigen und eines 77-Jährigen, am 19. Januar den eines 94-Jährigen, am 27. Januar den eines 91-Jährigen; am 1. Februar den eines 84-Jährigen, am 9. Februar den eines 84-Jährigen, am 22. Februar den eines 55-Jährigen und den eines 69-Jährigen; am 11. März den eines 69-Jährigen, am 14. April den einer 86-Jährigen und einer 89-Jährigen, am 5. Mai den einer 92-Jährigen, am 13. Mai den einer 88-Jährigen, am 23. Juni den eines 65-Jährigen, am 29. Juli den einer 94-Jährigen, am 15. September den einer 64-Jährigen, am 14. Oktober den eines 75-Jährigen und den einer 88-Jährigen, am 10. November den einer 89-Jährigen, am 17. November den eines 76-Jährigen.

IN QUARANTÄNE

50 Patienten (7. April), 60 (10. April), 70 (14. April), 84 (20. April), 88 (21. bis 25. April), 102 (26. April), 118 (27. April), 122 (29. April), 128 (bis 5. Mai), 131 (6. Mai), 132 (7. Mai), 139 (bis 10. Mai), 141 (11. Mai), 142 (12. Mai), 144 (13. Mai), 146 (14. Mai), 147 (16. Mai), 152 (bis 4. Juni), 153 (30. Mai), 154 (3. August), 157 (13. August), 170 (30. August), 177 (6. September), 186 (14. September), 189 (27. September), 192 (4. Oktober), 198 (7. Oktober), 201 (9. Oktober), 206 (14. Oktober), 213 (15. Oktober), 216 (16. Oktober), 218 (18. Oktober), 219 (19. Oktober), 227 (22. Oktober), 234 (25. Oktober), (nach Angaben des Landesunterschugsamtes 223 Genesene am 26. Oktober), 270 (5. November), 318 (8. November), 352 (9. November), 429 (11. November), 450 (16. November), 503 (17. November), 533 (19. November), 564 (20. November), 596 (23. November), 634 (25. November), 669 (27. November), 670 (29. November), 684 (30. November), 709 (1. Dezember), 755 (3. Dezember), 793 (5. Dezember), 826 (6. Dezember), 870 (8. Dezember), 878 (10. Dezember), 905 (11. Dezember), 906 (13. Dezember), 980 (15. Dezember), 998 (16. Dezember), 1021 (17. Dezember), 1030 (20. Dezember), 1045 (23. Dezember), 1229 (25. Dezember), 1345 (29. Dezember), 1349 (3. Januar), 1362 (5. Januar), 1369 (6. Januar), 1430 (7. Januar), 1472 (10. Januar), 1575 (11. Januar), 1604 (12. Januar), 1631 (13. Januar), 1666 (14. Januar), 1686 (15. Januar), 1730 (17. Januar), 1777 (18. Januar), 1801 (19. Januar), 1811 (20. Januar), 1830 (21. Januar), 1848 (22. Januar), 1865 (23. Januar), 1882 (24. Januar), 1894 (25. Januar), 1907 (26. Januar), 1912 (27. Januar), 1922 (28. Januar), 1934 (29. Januar), 1950 (30. Januar), 1957 (31. Januar), 1971 (1. Februar), 1996 (2. Februar), 2007 (3. Februar), 2021 (4. Februar), 2034 (5. Februar), 2046 (6. Februar), 2057 (7. Februar), 2064 (8. Februar), 2093 (9. Februar), 2108 (10. Februar), 2126 (11. Februar), 2142 (12. Februar), 2158 (13. Februar), 2168 (14. Februar), 2177 (15. Februar), 2188 (16. Februar), 2196 (17. Februar), 2208 (18. Februar), 2223 (19. Februar), 2243 (20. Februar), 2251 (21. Februar), 2268 (22. Februar), 2288 (23. Februar), 2304 (24. Februar), 2312 (25. Februar), 2329 (26. Februar), 2339 (27. Februar), 2356 (28. Februar), 2367 (1. März), 2372 (2. März), 2380 (3. März), 2396 (4. März), 2408 (5. März), 2427 (6. März), 2445 (7. März), 2451 (8. März), 2467 (9. März), 2475 (10. März), 2489 (11. März), 2511 (12. März), 2536 (13. März), 2554 (14. März), 2563 (15. März), 2575 (16. März), 2582 (17. März), 2590 (18. März), 2598 (19. März), 2610 (20. März), 2627 (21. März), 2635 (22. März), 2651 (23. März), 2658 (24. März), 2666 (25. März), 2692 (26. März), 2711 (27. März), 2722 (28. März), 2729 (29. März), 2738 (30. März), 2742 (31. März), 2750 (1. April), 2759 (2. April), 2778 (3. April), 2785 (4. April), 2798 (5. April), 2824 (6. April), 2836 (7. April), 2846 (8. April), 2862 (9. April), 2889 (10. April), 2909 (11. April), 2928 (12. April), 2942 (13. April), 2946 (14. April), 2963 (15. April), 2983 (16. April), 3010 (17. April), 3032 (18. April), 3043 (19. April), 3063 (20. April), 3071 (21. April), 3098 (22. April), 3109 (23. April), 3129 (24. April), 3166 (25. April), 3178 (26. April), 3198 (27. April), 3216 (28. April), 3249 (29. April), 3274 (30. April), 3299 (1. Mai), 3321 (2. Mai), 3338 (3. Mai), 3360 (4. Mai), 3363 (5. Mai), 3394 (6. Mai), 3413 (7. Mai), 3456 (8. Mai), 3485 (9. Mai), 3504 (10. Mai), 3523 (11. Mai), 3529 (12. Mai), 3544 (13. Mai), 3558 (14. Mai), 3577 (15. Mai), 3587 (16. Mai), 3610 (17. Mai), 3624 (18. Mai), 3632 (19. Mai), 3643 (20. Mai), 3657 (21. Mai), 3669 (22. Mai), 3680 (23. Mai), 3690 (24. Mai), 3701 (25. Mai), 3711 (26. Mai), 3722 (27. Mai), 3735 (28. Mai), 3745 (Kreis am 29. Mai/LUA 3737), 3753(30. Mai), 3764 (31. Mai), 3776 (1. Juni), 3784 (2. Juni), 3797 (3. Juni), 3811 (4. Juni), 3820 (5. Juni), 3823 (6. Juni), 3829 (7. Juni), 3836 (8. Juni), 3844 (9. Juni), 3847 (10. Juni), 3850 (11. Juni), 3852 (12. Juni), 3853 (13. Juni), 3856 (14. Juni), 3858 (15. Juni), 3861 (16. Juni), 3870 (17. Juni), 3873 (18. Juni), 3876 (19. Juni), 3882 (20. Juni), 3889 (21. Juni), 3895 (22. Juni), 3901 (23. Juni), 3909 (25. Juni), 3910 (26. Juni), 3913 (28. Juni), 3919 (30. Juni), 3922 (1. Juli), 3924 (2. Juli), 3925 (4. Juli), 3929 (6. Juli), 3930 (7. Juli), 3935 (8. Juli), 3936 (9. Juli), 3938 (10. Juli), 3941 (11. Juli), 3942 (14. Juli), 3943 (18. Juli), 3944 (20. Juli), 3945 (21. Juli), 3946 (24. Juli), 3947 (25. Juli), 3949 (27. Juli), 3952 (28. Juli), 3955 (29. Juli), 3959 (31. Juli), 3960 (2. August), 3961 (3. August), 3962 (4. August), 3963 (5. August), 3964 (6. August), 3966 (7. August), 3972 (8. August), 3976 (9. August), 3978 (10. August), 3981 (11. August), 3983 (12. August), 3987 (13. August), 3991 (14. August), 3994 (16. August), 3996 (17. August), 3997 (18. August), 4001 (19. August), 4006 (20. August), 4009 (21. August), 4019 (25. August), 4022 (26. August), 4030 (28. August), 4046 (30. August), 4050 (31. August), 4053 (1. September), 4056 (2. September), 4066 (4. September), 4074 (5. September), 4077 (6. September), 4080 (7. September), 4084 (8. September), 4335 (27. September), 4365 (30. September) gelten nach ihrer zweiwöchigen Quarantäne als genesen. Nicht angegeben ist die Zahl der Personen, die mehrfach positiv auf das Virus getestet wurden.

GETESTETE

Seit Beginn der Pandemie wurden 9930 Tests (14. Oktober), 10.121 (18. Oktober), 10.195 (19. Oktober), 10.257 (21. Oktober), 10.304 (22. Oktober), 10.355 (25. Oktober), 11.004 (27. Oktober), 11066 (28. Oktober), 11261 (30. Oktober), 11356 (1. November), 12034 (4. November), 12401 (5. November), 12767 (6. November), 13075 (9. November), 13282 (10. November), 13651 (11. November), 13745 (13. November), 13.785 (16. November), 14.375 (18. November), 14.530 (20. November), 14.574 (23. November), 15035 (24. November), 15110 (26. November), 15594 (29. November), 15701 (30. November), 15745 (1. Dezember), 15774 (2. Dezember), 15791 (3. Dezember), 16338 (6. Dezember), 16485 (7. Dezember), 16595 (8. Dezember), 16629 (9. Dezember), 16751 (10. Dezember), 17160 (13. Dezember), 17371 (14. Dezember), 1740 (15. Dezember), 17546 (16. Dezember), 17573 (17. Dezember), 18236 (19. Dezember), 18361 (20. Dezember), 18507 (21. Dezember), 18587 (22. Dezember), 18687 (23. Dezember), 18605 (27. Dezember), 18703 (28. Dezember), 19276 (29. Dezember), 19647 (3. Januar), 20380 (4. Januar), 20416 (5. Januar), 20454 (6. Januar), 20783 (7. Januar), 20806 (10. Januar), 20961 (11. Januar), 21098 (12. Januar), 21296 (13. Januar), 21389 (14. Januar), 21407 (15. Januar), 21480 (17. Januar), 21624 (18. Januar), 21764 (19. Januar), 21790 (20. Januar), 21828 (21. Januar), 22015 (24. Januar), 22161 (25. Januar), 22349 (26. Januar), 22360 (28. Januar), 22394 (31. Januar), 22674 (1. Februar), 22755 (3. Februar), 22798 (5. Februar), 23089 (7. Februar), 23102 (8. Februar), 23143 (9. Februar), 23192 (11. Februar), 23203 (12. Februar), 23241 (13. Februar), 23265 (14. Februar), 23443 (15. Februar), 23818 (17. Februar), 23841 (18. Februar), 23930 (21. Februar), 24071 (22. Februar), 24262 (24. Februar), 24291 (25. Februar), 24335 (28. Februar), 24473 (1. März), 25182 (3. März), 25271 (4. März), 25301 (5. März), 25311 (6. März), 25493 (7. März), 25501 (8. März), 25599 (9. März), 25621 (10. März), 25639 (11. März), 25678 (12. März), 25701 (13. März), 25787 (15. März), 26356 (16. März), 26368 (17. März), 26421 (18. März), 26478 (20. März), 26499 (21. März), 26734 (22. März), 26860 (24. März), 26904 (25. März), 26961 (26. März), 26981 (28. März), 27001 (29. März), 27029 (30. März), 27068 (31. März), 27480 (1. April), 27598 (2. April), 27820 (3. April), 27958 (5. April), 28014 (6. April), 29641 (7. April), 29980 (8. April), 28980 (9. April), 29021 (11. April), 29042 (12. April), 29063 (13. April), 29075 (14. April), 29099 (15. April), 29147 (16. April), 29338 (18. April), 29436 (19. April), 29484 (20. April), 29525 (21. April), 29620 (22. April), 29752 (23. April), 29776 (25. April), 29801 (26. April), 29857 (27. April), 30.010 (28. April), 30.067 (29. April), 30.099 (30. April), 30124 (3. Mai), 30199 (4. Mai), 30263 (5. Mai), 30312 (6. Mai), 30402 (7. Mai), 31252 (10. Mai), 31.307 (11. Mai), 31.391 (12. Mai), 31.425 (14. Mai), 31.494 (15. Mai), 31.503 (16. Mai), 31.563 (17. Mai), 31.701 (18. Mai), 32.397 (19. Mai), 32.491 (20. Mai), 32.512 (21. Mai), 32.527 (bis 25. Mai), 32.545 (26. Mai), 32.581 (27. Mai), 32.612 (28. Mai), 32.671 (29. Mai), 32.699 (31. Mai), 32.744 (1. Juni), 32.784 (2. Juni), 32.825 (4. Juni), 32.881 (5. Juni),32.934 (7. Juni), 32.961 (8. Juni), 32.987 (9. Juni), 33.007 (10. Juni), 33029 (11. Juni), 33061 (16. Juni), 33157 (15. Juni), 33.189 (17. Juni), 33.231 (18. Juni), 33.246 (19. Juni), 33.281 (21. Juni), 33.461 (23. Juni), 33.504 (24. Juni), 33541 (25. Juni), 33563 (26. Juni), 33.582 (28. Juni), 33.648 (30. Juni), 33.669 (1. Juli), 33.695 (2. Juli), 33.724 (3. Juli), 33.748 (5. Juli), 33.775 (6. Juli), 33.803 (7. Juli), 33.841 (8. Juli), 34.002 (9. Juli), 34.071 (11. Juli), 34.103 (12. Juli), 34.148 (13. Juli), 34.206 (14. Juli), 34.251 (15. Juli), 34.298 (16. Juli), 34331 (18. Juli), 34.368 (19. Juli), 34.411 (20. Juli), 34.460 (21. Juli), 34.509 (22. Juli), 34.537 (23. Juli), 34.574 (25. Juli), 34.605 (26. Juli), 34.667 (27. Juli), 34.711 (28. Juli), 34.768 (29. Juli), 34.816 (30. Juli), 34.862 (2. August), 34.905 (3. August), 34.978 (4. August), 35.046 (5. August), 35.092 (6. August), 35.152 (7. August), 35.187 (8. August), 35218 (9. August), 35.271 (10. August), 35.329 (11. August), 35.376 (12. August), 35.416 (13. August), 35.460 (14. August), 35.490 (15. August), 35.528 (16. August), 35.571 (17. August), 35.391 (18. August), 35.638 (19. August), 35.672 (20. August), 35.699 (23. August), 35.756 (24. August), 35.781 (25. August), 35.813 (26. August), 35.845 (27. August), 35.898 (28. August), 35.923 (30. August), 36.035 (31. August), 36.089 (1. September), 36.164 (2. September), 36.298 (4. September), 36.334 (5. September), 36.425 (6. September), 36.471 (7. September), 36.522 (8. September), 37.608 (27. September), 37.768 (30. September) durchgeführt.  (Anm. d. Red.: bis 14. Oktober 2020 wurde die Zahl an täglich durchgeführten Tests, auf die sich die täglichen Fall-Zahlen beziehen, nicht angegeben; nicht angegeben ist auch die Zahl der wiederholt positiv getesteten Personen. Tage, an denen keine neuen Testungen gemeldet wurden, lassen sich durch das fehlende Datum erkennen. Am 1. Oktober schlossen die meisten Testzentren im Rhein-Lahn-Kreis; seit 13. Oktober meldet die Kreisverwaltung keine Zahl mehr der Getesteten.) 

Die EKHN mit ihren Kirchengemeinden und Einrichtungen setzt alles daran, weitere Infektionen zu verhindern. Dabei ruft die EKHN dazu auf, sich an die Anweisungen der zuständigen Behörden zu halten! Zudem hat die EKHN vorbeugende Maßnahmen veröffentlicht, um das Infektionsrisiko zu verringern. Die Kirche äußert ihre Sorge für die Kranken. Deshalb können Betroffene und Angehörige um ein seelsorgliches Gespräch bitten. Christinnen und Christen werden gebeten, die Kranken, die Angehörigen, die Menschen in den Gesundheitsdiensten und die Besorgten in ihre Gebete einzuschließen.

Impftermine mit und ohne Anmeldung

Öffnungszeiten Impfzentrum Lollschied

22. und 29. September jeweils von 12 bis 19 Uhr

Ab dem 22. September 2022 werden die angepassten Impfstoffe BA_1 von Moderna und BA_1, BA_4 / BA_5 von Biontech im Impfzentrum verabreicht. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.impfen.rlp.de, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Impfen ohne Termin: ab 12 Jahre (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Einverständniserklärung beider Elternteile nötig, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein)
Kinderimpfen: 5 bis 12 Jahre, nur mit Termin www.impfen.rlp.de
Impfberatungshotline: 0800/5758100

PCR und Schnelltests am Wochenende

Seelbach: Täglich nach Vereinbarung, Tel.: 0179/4958769

Hier kommen Sie zu der von der EKHN eingerichteten Website zu den aktuellen Entwicklungen.

Aktuelle Informationen, die Kindertagesstätten betreffen, finden Sie im Bürgerportal der Landesregierung hier.

Aktuelle Informationen und Handlungsempfehlungen des Gesundheitsamtes des Rhein-Lahn-Kreises finden Sie hier.

Der Rhein-Lahn-Kreis hat am 16. März 2020 eine „Fieberambulanz“ auf dem ehemaligen Bundeswehrdepot in Gemmerich eingerichtet zur Probeentnahme. Damit können sich die Bürger an drei Stellen im Kreisgebiet schnell und unkompliziert testen lassen, ob sie mit dem Corona-Virus infiziert sind: die Praxis Dr. Martin von Bergh im Diezer Parkhaus Werkes, die Praxis Dr. Simons in Bad Ems und die vom Gesundheitsamt des Kreises betriebene Einrichtung in Gemmerich.

Öffnungszeiten Corona-Ambulanzen
Bad Ems: Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0176/64412166 und 02603/3033 in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr, montags und donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 18:00 Uhr, Praxis Dr. Simons, Bahnhofplatz 2, Bad Ems
Diez: Montag - Freitag von 09:00 bis 12:30 Uhr, ohne Termin, Im Werkes 1, Diez
Gemmerich: Nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0151/19515905 in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr, samstags von 08:00 bis 14:00 Uhr, Am Depot 1, Gemmerich

Die Corona-Hotline des Kreisgesundheitsamtes ist erreichbar unter Telefon 02603-972-555; E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Die Landesterminvergabestelle für Impfungen ist erreichbar unter Telefon 0800/5758100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.

Landrat Frank Puchtler hat außerdem entschieden, unter Leitung von Dr. Hans Jaeger am Standort in Gemmerich eine Corona-Praxis einzurichten, um andere Arztpraxen zu entlasten. Sie wurde am 30. März eröffnet. Die Behandlung erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Telefon: 0160/92954128.

Ab 7. Mai 2020 wurden keine Neuinfektionen mehr vom Gesundheitsamt gemeldet; ab 27. Juli 2020 stieg die Zahl zunächst langsam, seit Oktober wieder deutlich stärker an und zwar um ein Vielfaches als von März bis Oktober insgesamt. Seit 12. September 2021 gelten neue Warnstufen: Warnstufe 2 (am 24.11.21 wurden sie wieder aufgehoben). Seit 24. November 2021 wird die Auslastung der Intensivbetten nicht mehr gemeldet, sie lag zuletzt bei 5,59,

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